GbR "einfach so" gründen - mündlich

27. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
go574408-63
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
GbR "einfach so" gründen - mündlich

Moin,

wenn man einem Kumpel Geld leiht beim Essen. Oder für eine Kinokarte. Könnte man dann statt eines Darlehensvertrages, der ja automatisch zustande kommt, auch "einfach so" eine GbR gründen?
Da ja der Grundsatz der Formfreiheit gilt, zwei "Gesellschafter" vorhanden sind und keine Mindesteinlage benötigt wird, wäre das doch prinzipiell möglich, oder?
Der Zweck der GbR ist ja auch nicht das Betreiben eines Handelsgewerbes (dann wäre es ja eine oHG und im Handelsregister eingetragen).

Kann man das also einfach so machen?
Gibt es etwas bestimmtes, was man hier sagen/beachten muss?
Ist dann tatsächlich eine GbR zustande gekommen?
Und kann man sie auch wieder "einfach so" mündlich kündigen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Hier würde es mE am gemeinsamen Gesellschaftszweck fehlen

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#2
 Von 
go574408-63
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach § 705 BGB ist "das Erreichen eines gemeinsamen Zweckes" nicht genauer definiert. Es kann also alles außer der Betrieb eines Handelsgewerbes sein. So auch ein Kinobesuch als gemeinsamer Zweck. Oder als mündlich vereinbarter Zweck die "Stärkung der Freundschaft durch gemeinsame Aktivitäten", wobei einer dem anderen eben Geld leiht.

Die Frage ist ja nur hypothetischer Natur. Ich will wissen, ob das prinzipiell so funktioniert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von go574408-63):
Könnte man dann statt eines Darlehensvertrages, der ja automatisch zustande kommt, auch "einfach so" eine GbR gründen?

Ja, absolut.
Eine GbR kann im übrigen auch kraft Gesetzes automatisch zustande kommen.



Zitat (von TidoZett):
Hier würde es mE am gemeinsamen Gesellschaftszweck fehlen

Gemeinsame Nahrungsaufnahme unter Geselligem Zusammensein / Gegenseitiger Bespaßung



Zitat (von go574408-63):
Kann man das also einfach so machen?

Ja, könnte man.



Zitat (von go574408-63):
Gibt es etwas bestimmtes, was man hier sagen/beachten muss?

Die Gesetze und die Rechtsprechung zum Thema "GbR"



Zitat (von go574408-63):
Ist dann tatsächlich eine GbR zustande gekommen?

Das kann man zuvor nicht zu 100% sagen.
Im Falle des Falles hat ein Gericht das letzte Wort



Zitat (von go574408-63):
Und kann man sie auch wieder "einfach so" mündlich kündigen?

Nein, bei der Kündigung sind gewisse Sachen zu beachten.
Man kann aber einen Aufhebungsvereinbarung schließen oder die GbR mit einem "Verfallsdatum" versehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von go574408-63):
wenn man einem Kumpel Geld leiht beim Essen. Oder für eine Kinokarte. Könnte man dann statt eines Darlehensvertrages, der ja automatisch zustande kommt, auch "einfach so" eine GbR gründen?


Und was soll mit der Gründung der GbR bezweckt werden?
Wen man dem Kumpel das Geld nicht leihen, sondern schenken will, dann kann man das auch machen ohne dafür eine GbR zu gründen.

Zitat:
Und kann man sie auch wieder "einfach so" mündlich kündigen?


Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Die GbR endigt automatisch, sobald der Zweck, hier also das gemeinsame Essen oder der gemeinsame Kinobesuch beendet ist (§ 726 BGB). Da die Gesellschaft dann gleichzeitig vermögenslos ist, weil die Einlage verbraucht wurde, muss auch nichts verteilt werden.

Dass die Einlage von nur einem Gesellschafter stammte führt nicht dazu, dass dieser Ansprüche gegen den anderen Gesellschafter hat.

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