Wikipedia meint:
"Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), oft auch BGB-Gesellschaft genannt, ist in Deutschland eine Vereinigung von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften), die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 BGB
). Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist demnach eine Personengesellschaft." (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrgerlichen_Rechts)
--> Ist daher eine Xyz UG (haftungsbeschränkt) & Hans Muster GbR möglich?
-- Editiert am 20.10.2009 10:09
GbR mit UG als Gesellschafter möglich?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was soll das dann seine eine weitere GBR aus der UG und der GbR oder warum das Konstrukt.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Anwendungsfall:
Eine Person hat eine UG in der er mehrere Beteiligungen (andere GmbHs, UGs und vielleicht auch GbRs) bündeln will.
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Du fragst ob die Gesellschafter eine GmbH (UG) auch andere GmbH sein können. Ja klar
Ein GBR als Gesellschafter ist das selbe wie zwei Einzelne Gesellschafter die statt zusammen mit X tausend, eben mit X 1/2 tausend eingetragen werden. Deren Verträge würde eh nur im Innenverhältnis gelten.
Ich glaube das eine GBR nicht Gesellschafter einer gmbH werden kann, bin mir aber jetzt nicht sicher.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Die Frage war:
Xyz UG (haftungsbeschränkt) & Hans Muster wollen eine GbR gründen. Ist das möglich?
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" "
Ja klar
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
--- editiert vom Admin
Also hier baut ne ARGE einen Tunnel, das wäre so eine GbR aus mehreren GmbH,s
Aus welchem Wissenschatz ziehst du die Info das eine justistische Person keine GbR sein darf.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
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