Sehr geehrte Damen und Herren,
ich führe bis dato noch eine Gbr mit meinem Partner. Er hat ca. 80.000 Euro Schulden (60.000 auf seinem Namen, 10.000 auf die Gbr und 10.000 beim Finanzamt) und möchte die Insolvenz beantragen. Nun die Frage:
hafte ich tatsächlich zu 100% für die Schulden beim FA UND der Gbr? Das kann`s doch nicht sein!
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Gbr / 1 Gesellschafter geht in Insolvenz
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sind die FA schulden durch die GbR entstanden, dann haftest du für die 20'000, sonst 10'.
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum man überhaupt eine GbR macht.
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Na klasse...warum darf man in Deutschland so eine Rechtsform überhaupt noch wählen? Wenn ich mir im Internet so manche Fälle ansehe fehlen mir wirklich die Worte!
Selbst ein Vertrag zwischen Gesellschaftern bringt nichts. Diese Rechtsform gehört verboten! Und bitte, ich weis das man Auswahl hat. Allerdings habe ich vor der Gründung von keinem einzigen Menschen einen wirklich aufklärenden (im negativem Sinne) Satz gehört der die Risiken einer Gbr verdeutlicht.
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Dei Haftungsrisiken einer GbR ist schlimmer als von einer Ehe.
Nach Außen hin haften Sie jedenfalls die Schulden aus GbR mit 100%.
Schnellsten die GbR auflösen, und dies dem Finanzamt gegenüber erklären.
Für zurückliegende Geschäft haften alle Gesellschafter nach .
Um neue Geschäft zu verhindern ist wichtig die GbR schnellsten aufzulösen (nicht nur das Ausscheiden eines Gesellschafters).
Denn es besteht sonst immer noch die Gefahr, dass ein insolventer Gesellschafter im Alleingang im Namen der GbR Geschäfte tätigt.
quote:<hr size=1 noshade>Na klasse...warum darf man in Deutschland so eine Rechtsform überhaupt noch wählen? Wenn ich mir im Internet so manche Fälle ansehe fehlen mir wirklich die Worte!
Selbst ein Vertrag zwischen Gesellschaftern bringt nichts. Diese Rechtsform gehört verboten! Und bitte, ich weis das man Auswahl hat. Allerdings habe ich vor der Gründung von keinem einzigen Menschen einen wirklich aufklärenden (im negativem Sinne) Satz gehört der die Risiken einer Gbr verdeutlicht. <hr size=1 noshade>
Es gehört nunmal zur Existenzgründung dazu, dass man sich beraten lässt, welche Rechtsform man für sein Unternehmen wählen möchte. Wenn man eine haftungsbeschränkte Gesellschaft will, dann ist die GbR natürlich das vollkommen falsche, da wären dann UG, GmbH oder Ltd (wobei ich von letzterer immer abraten würde) in Frage gekommen.
quote:<hr size=1 noshade>Um neue Geschäft zu verhindern ist wichtig die GbR schnellsten aufzulösen (nicht nur das Ausscheiden eines Gesellschafters). <hr size=1 noshade>
So im Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung getroffen ist, wird das sowieso bald passieren (Vgl. § 728 Abs. 2 BGB ).
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"Ass. iur. C.Konert
"Never attempt to reason with people who know they are right.""
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