Gbr / 1 Gesellschafter geht in Insolvenz

12. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Herr.BB
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)
Gbr / 1 Gesellschafter geht in Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich führe bis dato noch eine Gbr mit meinem Partner. Er hat ca. 80.000 Euro Schulden (60.000 auf seinem Namen, 10.000 auf die Gbr und 10.000 beim Finanzamt) und möchte die Insolvenz beantragen. Nun die Frage:

hafte ich tatsächlich zu 100% für die Schulden beim FA UND der Gbr? Das kann`s doch nicht sein!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Sind die FA schulden durch die GbR entstanden, dann haftest du für die 20'000, sonst 10'.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum man überhaupt eine GbR macht.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Herr.BB
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Na klasse...warum darf man in Deutschland so eine Rechtsform überhaupt noch wählen? Wenn ich mir im Internet so manche Fälle ansehe fehlen mir wirklich die Worte!

Selbst ein Vertrag zwischen Gesellschaftern bringt nichts. Diese Rechtsform gehört verboten! Und bitte, ich weis das man Auswahl hat. Allerdings habe ich vor der Gründung von keinem einzigen Menschen einen wirklich aufklärenden (im negativem Sinne) Satz gehört der die Risiken einer Gbr verdeutlicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Dei Haftungsrisiken einer GbR ist schlimmer als von einer Ehe.

Nach Außen hin haften Sie jedenfalls die Schulden aus GbR mit 100%.

Schnellsten die GbR auflösen, und dies dem Finanzamt gegenüber erklären.

2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Für zurückliegende Geschäft haften alle Gesellschafter nach .

Um neue Geschäft zu verhindern ist wichtig die GbR schnellsten aufzulösen (nicht nur das Ausscheiden eines Gesellschafters).
Denn es besteht sonst immer noch die Gefahr, dass ein insolventer Gesellschafter im Alleingang im Namen der GbR Geschäfte tätigt.


1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Na klasse...warum darf man in Deutschland so eine Rechtsform überhaupt noch wählen? Wenn ich mir im Internet so manche Fälle ansehe fehlen mir wirklich die Worte!
Selbst ein Vertrag zwischen Gesellschaftern bringt nichts. Diese Rechtsform gehört verboten! Und bitte, ich weis das man Auswahl hat. Allerdings habe ich vor der Gründung von keinem einzigen Menschen einen wirklich aufklärenden (im negativem Sinne) Satz gehört der die Risiken einer Gbr verdeutlicht. <hr size=1 noshade>


Es gehört nunmal zur Existenzgründung dazu, dass man sich beraten lässt, welche Rechtsform man für sein Unternehmen wählen möchte. Wenn man eine haftungsbeschränkte Gesellschaft will, dann ist die GbR natürlich das vollkommen falsche, da wären dann UG, GmbH oder Ltd (wobei ich von letzterer immer abraten würde) in Frage gekommen.

quote:<hr size=1 noshade>Um neue Geschäft zu verhindern ist wichtig die GbR schnellsten aufzulösen (nicht nur das Ausscheiden eines Gesellschafters). <hr size=1 noshade>


So im Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung getroffen ist, wird das sowieso bald passieren (Vgl. § 728 Abs. 2 BGB ).

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"Ass. iur. C.Konert
"Never attempt to reason with people who know they are right.""

2x Hilfreiche Antwort

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