Gehalt des Geschäftsführers / Besitzers

4. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Bianca Goes
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehalt des Geschäftsführers / Besitzers

Hallo Forum,

ich weiß nicht ob ich meine Frage hier richtig adressiere....

Mein Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet und nun (erst) fragt man sich wohin das ganze Geld geflossen ist. Daher ein paar ganz allgmein gehaltene Fragen.

Mein AG ist eine Gruppe von Einzel-GmbH´s. Hierunter laufen drei Firmen, eine handelt mit Werkzeug, eine produziert verschiedene Metallelemente und eine dritte vermietet diesen beiden Einzel-GmbH Gebäude und Maschinen. Vermietet wird aber auch an andere, nicht zur Gruppe gehörenden ansässigen Unternehmen.

Errichtet hat diese Gruppe eine einzige Person (Herr Mustermann). Herr Mustermann ist der GF der Vemietungs-GmbH. Die GF der Metallbude und des Handelsunternehmen hat er kürzlich altgedienten Mitarbeitern übertragen.

Nun meine Fragen: Rechtlich gesehen ist Herr Mustermann doch der Besitzer der nachgelagerten Firmen - wie haftet Herr Mustermann? Wie haften die einzelnen Geschäftsführer?

Und für den Fall ganz wichtig: Die einzelnen Geschäftsführer erhalten ein übliches Gehalt und diverse erfolgsabhängige Zulagen. Wie verdient der Besitzer sein Geld? Darf er sich an den Firmenkonten "bedienen" aud sich selbst auszahlen was er für angemessen hält?

Danke für eure Antworten

-- Editiert von User am 4. April 2025 17:04

-- Editiert von User am 6. April 2025 14:31

-- Editiert von User am 6. April 2025 16:46

-- Editiert von User am 6. April 2025 16:46

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18754 Beiträge, 6868x hilfreich)

... und was hat das mit 'Arbeitsrecht' zu tun? (nix)

:forum:

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1697 Beiträge, 326x hilfreich)

Das sind alles keine Rechtsfragen, sondern Fragen zu Unternehmensformen, Beteiligungen, Steuerthemen usw.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40683 Beiträge, 14393x hilfreich)

Es geht niemanden was an, wovon der Firmeninhaber lebt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11958 Beiträge, 4422x hilfreich)

Zitat (von Bianca Goes):
Rechtlich gesehen ist Herr Mustermann doch der Besitzer der nachgelagerten Firmen - wie haftet Herr Mustermann?

Eine GmbH hat keinen "Besitzer", sie hat Gesellschafter.
In welchem Umfang Herr Mustermann haftet kann nicht abgeschätzt werden.
Sollte es eine "ganz normale" Insolvenz sein, haftet Herr Mustermann z.B. gar nicht.
Sollte Herr Mustermann z.B. das Kapital der insolventen GmbH durch fragwürdige Konstrukte in die Vermietungs GmbH verschoben haben, haftet er mit seinem Privatvermögen.
Voraussetzung eben, dass er auch Gesellschafter der Unternehmen ist.

Zitat (von Bianca Goes):
Wie haften die einzelnen Geschäftsführer?

Genauso wie der/die Gesellschafter.

Zitat (von wirdwerden):
Es geht niemanden was an, wovon der Firmeninhaber lebt.

Das war nicht die Frage der TE und im Falle einer Kapitalgesellschaft, ist das im doppelten Sinn falsch.

Zitat (von Bianca Goes):
Darf er sich an den Firmenkonten "bedienen" aud sich selbst auszahlen was er für angemessen hält?

Ja, grundsätzlich darf der Gesellschafter das und solange das Unternehmen gesund ist, ist das auch überhaupt kein Problem.
Problematisch wird es, wenn es dem Unternehmen nicht gut geht und der / die Gesellschafter auf eine solche Weise dem Unternehmen Kapital entziehen.
Dann besteht wieder die Gefahr, dass der/ die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften.

-- Editiert von User am 4. April 2025 15:41

-- Editiert von User am 4. April 2025 15:43

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Despi
Status:
Student
(2354 Beiträge, 514x hilfreich)

Zitat:
Wie verdient der Besitzer sein Geld?

Üblicherweise über Gewinnausschüttungen.
Bei GmbHs zwar nicht, aber bei Personengesellschaften kommen auch Privatentnahmen in Frage.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6821 Beiträge, 1576x hilfreich)

Zitat (von Bianca Goes):
Mein Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet und nun (erst) fragt man sich wohin das ganze Geld geflossen ist.

Welches "ganze Geld"?

Zitat:
Mein AG ist eine Gruppe von Einzel-GmbH´s.

Was soll eine "Einzel-GmbH" sein?
Zitat:
Hierunter laufen drei Firmen, eine handelt mit Werkzeug, eine produziert verschiedene Metallelemente und eine dritte vermietet diesen beiden Einzel-GmbH Gebäude und Maschinen. Vermietet wird aber auch an andere, nicht zur Gruppe gehörenden ansässigen Unternehmen.

Also: es gibt drei GmbH. GmbH A handelt mit Werkzeug. GmbH B produziert Metallelemente. GmbH C ist Vermieterin von Immobilien, in denen unter anderem GmbH A und GmbH B Räume gemietet haben. Korrekt?

Zitat:
Errichtet hat diese Gruppe eine einzige Person (Herr Mustermann).

Also: GmbH A, GmbH B und GmbH C haben jeweils einen Gesellschafter, und dieser Gesellschafter ist bei allen drei GmbH Herr Mustermann. Korrekt?

Zitat:
Herr Mustermann ist der GF der Vemietungs-GmbH. Die GF der Metallbude und des Handelsunternehmen hat er kürzlich altgedienten Mitarbeitern übertragen.

Nun meine Fragen: Rechtlich gesehen ist Herr Mustermann doch der Besitzer der nachgelagerten Firmen - wie haftet Herr Mustermann? Wie haften die einzelnen Geschäftsführer?

Nein. Wenn die Konstellation so ist wie von mir oben interpretiert, dann ist Herr Mustermann Allein-Gesellschafter der GmbH A, B und C. Außerdem ist Herr Mustermann (Allein-?)Geschäftsführer von GmbH C. Die GmbHs A und B haben jeweils andere Geschäftsführer. (Einen, oder mehrere.)

Als Gesellschafter der GmbHs haftet Herr Mustermann mit seinem Anteil am Stammkapital der jeweiligen GmbH. Der Anteil ist logischerweise 100%, wenn Herr Mustermann Alleingesellschafter ist. Das Stammkapital ist eine Forderung des Gesellschafters gegen die GmbH, der Gesellschafter ist Gläubiger der GmbH. Wenn die GmbH in die Insolvenz geht, verliert der Gesellschafter Mustermann seine Forderung ggf., d.h. sein Anteil am Stammkapital ist dann umgangssprachlich gesagt "futsch". Es sei denn, bei der Insolvenz wäre für die Gläubiger noch etwas zu holen.

Insofern haftet ein GmbH-Gesellschafter mit seinem Anteil am Stammkapital der GmbH. Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet die GmbH mit ihrem gesamten Vermögen. (Die GmbH ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, eben eine "juristische Person".)

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet gar nicht für Verbindlichkeiten der GmbH - mit einigen Ausnahmen:

Der Geschäftsführer haftet unter bestimmten Umständen persönlich dafür, daß die GmbH die monatlichen Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen abgibt sowie die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers einbehältund an das Finanzamt abführt. Die Pflicht zur Voranmeldung und Abführung gilt auch für die Umsatzsteuer. Werden diese Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, hat der Geschäftsführer selbst für diese Beträge einzustehen (§ 69 AO). Im Übrigen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen (§ § 370 AO ff.) Der Geschäftsführer hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass die GmbH ihren Pflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern nachkommt. Die einbehaltenen Beträge zur Krankenversicherung, zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung sind an die Sozialversicherungsträger abzuführen. Der Geschäftsführer haftet für einbehaltene und nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge sowohl auf Schadensersatz als auch strafrechtlich (§ 266a StgB) .

Beachtet der Geschäftsführer "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden" (§ 43 Abs.1 GmbHG) nicht, so können auch Haftungsansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer ausgelöst werden.

Zitat:
Und für den Fall ganz wichtig: Die einzelnen Geschäftsführer erhalten ein übliches Gehalt und diverse erfolgsabhängige Zulagen.

Ersteres ist üblich (wenn auch nicht zwingend so), letzteres ist jedenfalls nicht unüblich.
Zitat:
Wie verdient der Besitzer sein Geld?

Einen "Besitzer" gibt es bei einer GmbH nicht. Es gibt einen oder mehrere Gesellschafter. Die sind letztlich Eigentümer der GmbH.

("Besitz" = die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache. "Eigentum" = das Eigentumsrecht an einer Sache. Beispiel: Besitzer einer Mietwohnung ist der Mieter, Besitzer eines Mietwagens der Mieter des Mietwagens, es sei denn, der steht gerade in der Werkstatt, dann wäre die Werkstatt der Besitzer. Eigentümer der Mietwohnung ist der Vermieter, Eigentümer des Mietwagens das Mietwagenunternehmen.)

Eine GmbH ist allerdings keine "Sache", sondern eine juristische Person. Insofern ist die Formulierung "Gesellschafter" korrekt, die Formulierung "Eigentümer der GmbH" genaugenommen falsch. Umgangssprachlich ist es aber nicht unüblich, die Gesellschafter einer GmbH als deren "Eigentümer" zu bezeichnen.

Zitat:
Darf er sich an den Firmenkonten "bedienen" aud sich selbst auszahlen was er für angemessen hält?

Über die Verwendung der Überschüsse der GmbH entscheiden die Gesellschafter. Hat die GmbH einen Alleingesellschafter, der gleichzeitig auch Alleingeschäftsführer ist, entscheidet logischerweise dieser auch allein.

Die Gesellschafter einer GmbH erhalten meistens erstmal eine Verzinsung ihres Anteils am Stammkapital, das ist ein übliches Procedere. Gängig ist eine Verzinsung von 4%. Beträgt das Stammkapital also 25.000 Euro, bekommen die Gesellschafter für das jeweilige Geschäftsjahr 4% von 25.000 Euro, also 1.000 Euro. Das fällt üblicherweise, aber nicht zwingend, weg, wenn die GmbH keine Überschüsse erzielt. Außerdem legt die Gesellschafterversammlung fest, wie mit Gewinnen der GmbH zu verfahren ist. Die können ausgeschüttet werden, ganz oder teilweise, sie können wieder investiert werden, sie können genutzt werden, um das Stammkapital zu erhöhen, etc.pp.

-- Editiert von User am 6. April 2025 00:25

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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