Hallo,
folgender Fall:
Gesellschaft mit ca. 4 mio Umsatz im Jahr, 2 Gesellschafter: 1. mit 80% Beteiligung der andere mit 20%.
Geschäftsführer ist der Gesellschafter mit 80%.
Gesellschaft sollte 2019 schon mal verkauft werden, da der GF auf die 70 Jahre zuging,....
Verkauf kam nicht zustande, Wert der Firma wurde damals auf ca. 1,2 Mio geschätzt.
Seit 2019 gönnt sich der GF , recht Großzügig Darlehen, entweder an sich als Privatperson, oder an eine
Firma(die seiner Frau gehört). Diese Darlehen wurden aber nie ernsthaft zurückgezahlt.
Ich sage mal lapidar, da die Geschäftsführung nach Gutsherrenart geführt wurde, hatte die Buchhalterin nichts zu lachen.
Die Forderungen der GmbH gegenüber dem GF bzw der anderen Firma belaufen sich jetzt 2024 zusammen auf ca. 800.000 €.
Die GmbH hat seit Monaten Probleme Fälligkeiten zu bezahlen.
Der Steuerberater weigert sich den Jahresabschluss 2023 zu machen, ohne Besicherung der Forderungen.
Soo, jetzt meine Frage:
Ich bin Ende 2023 aufgestiegen und weiß jetzt über die Probleme bzw die Ursachen der Probleme bescheid.
Ist dies schon Unterschlagung ?
Muss das angezeigt werden ?
Weil ich darüber bescheid weiß, ist dies Beihilfe zur Unterschlagung ?
Geschäftsführender Gesellschafter gibt sich selber Darlehen-ohne Rückzahlung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Ne, natürlich nicht. Es wurde ja ordnungsgemäß verbucht. Wenn die GmbH insolvent geht, könnte sich der Insoverwalter möglicherweise an den Gf hinsichtlich der Darlehen wenden.ZitatIst dies schon Unterschlagung ? :
ZitatIch bin Ende 2023 aufgestiegen :
Was bedeutet das? Sind sie nunmehr (auch) Geschäftsführer?
Falls ja, sollte ihnen das hier
ZitatDie GmbH hat seit Monaten Probleme Fälligkeiten zu bezahlen. :
zwingend zu denken geben bzw. Könnte Handlungsbedarf auslösen.
Zu
diesen Optimismus teile ich ungesehen nicht. Das Stichwort hier lautet "verdeckte Gewinnausschüttung", weswegen der Steuerberater wohl auch daraufZitatNe, natürlich nicht. Es wurde ja ordnungsgemäß verbucht. :
besteht.ZitatBesicherung der Forderungen. :
Zu:
selbst wenn es eine Unterschlagung ist, eine grundsätzliche Anzeigepflicht gibt es hier nicht.ZitatMuss das angezeigt werden :
Je nach Antwort auf die Frage oben, sollte für sie das Thema Insolvenzverschleppung und gemeinsame Haftung aller Geschäftsführer in dem Fokus rücken.
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ZitatIch bin Ende 2023 :aufgestiegen und weiß jetzt über die Probleme bzw die Ursachen der Probleme bescheid.
AuFgestiegen oder AuSgestiegen? Was heißt das jetzt?
Was sagt der Darlehensvertrag (oder die Verträge) denn so über die Konditionen des Darlehens?
Ich bin da anderer Meinung, als die Vorposter.
Das Darlehen muss sich in der Bilanz wiederfinden und mit einem vollwertigen Rückzahlungsanspruch verbunden sein. Sonst ist so etwas verboten und man gerät in den Bereich einer verdeckten Gewinnausschüttung, und uU auch in den strafrechtlicher Untreuevorschriften.
Einem Gesellschafter darf kein Darlehen zu Konditione erhalten (Zinsen, Laufzeit), die er einem Dritten gegenüber nicht gewähren würden. ( verdeckte Gewinnausschüttung und Strafbarkeit)
ZitatDas Darlehen muss sich in der Bilanz wiederfinden und mit einem vollwertigen Rückzahlungsanspruch verbunden sein. Sonst ist so etwas verboten und man gerät in den Bereich einer verdeckten Gewinnausschüttung, und uU auch in den strafrechtlicher Untreuevorschriften. :
Einem Gesellschafter darf kein Darlehen zu Konditione erhalten (Zinsen, Laufzeit), die er einem Dritten gegenüber nicht gewähren würden. ( verdeckte Gewinnausschüttung und Strafbarkeit)
So ist es.
Die Kuh ist da keineswegs vom Eis. Im Gegenteil, sie steht noch mit drei Beinen auf dem Eis.
Und der Steuerberater möchte sich an so einen heißen Eisen offensichtlich auch nicht die Finger verbrennen.
Zitat:AuFgestiegen oder AuSgestiegen? Was heißt das jetzt?
Assistenz der Geschäftsleitung, Bankvollmacht
Die Darlehensverträge sind als Endfälligkeitsdarlehen gemacht, Laufzeit 5 Jahre.
3,5 % Zinsen, am 31.12 fällig.
Zinsen wurden vermutlich gezahlt,
Die Darlehen wurden am Fälligkeitstermin aber nicht zurückgezahlt.
Darlehen gab es schon ab 2017... 2022 bzw. 2023 hätten also was zurückgezahlt werden sollen, was aber nicht passiert ist.
Der "Deckel" wird immer größer.
wissen die werten Kollegen überhaupt, was eine verdeckte Gewinnausschüttung ist und dass sie nicht strafbar ist? ist ja nur ein SteuerthemaZitatverdeckte Gewinnausschüttung und Strafbarkeit) :
Ist denn das Stammkapital aufgebraucht?ZitatDer "Deckel" wird immer größer. :
egal, ob das Darlehen nun werthaltig ist oder nicht, es ist jedenfalls nicht verboten und solange die GmbH nicht insolvent ist, nur ein Steuerthema.
Zitategal, ob das Darlehen nun werthaltig ist oder nicht, es ist jedenfalls nicht verboten und solange die GmbH nicht insolvent ist, nur ein Steuerthema :
Da der geschäftsführenden Gesellschafter nur 80% und nicht 100% hält, wird es auch ein gesellschaftsrechtliches Thema sein.
Da die fragende Person jedoch weder Geschäftsführend tätig ist, noch wohl die anderen 20% hält kann es ihr egal sein, was da passiert. Persönliche Konsequenzen sehe ich da keine, außer vielleicht Bedenken hinsichtlich der dauerhaften Nachhaltigkeit des Arbeitsverhältnisses.
ZitatIst dies schon Unterschlagung ? :
Nein, es könnte aber Untreue (§ 266 StGB) sein.
Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn der GF gar nicht in der Lage wäre, die Darlehen zurückzuzahlen.
Es könnte sich auch um eine verdeckte Gewinnausschüttung handeln, was dann dazu führen würde, dass es sich um Steuerhinterziehung handelt.
Die Person könnte den Minderheitsgesellschafter über die Umstände der Darlehensgewährung informieren.
Zitat:Ist denn das Stammkapital aufgebraucht?
das Stammkapital der GmbH beträgt 200.000 DM
die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter ca. 800.000 €
Zitat:Die Person könnte den Minderheitsgesellschafter über die Umstände der Darlehensgewährung informieren.
Der Minderheitsgesellschafter weiß bescheid.
Der "Verursacher" hat diverse (nicht alle) Kreditbewilligungen als Gesellschafterbeschluß "getarnt".
Das bedeutet es existieren mehrere Kredite, wo Gesellschafterbeschluß draufsteht, aber nur der Mehrheitsgesellschafter hat Unterschrieben, weil der andere nicht zugestimmt hat.
ZitatDer "Verursacher" hat diverse (nicht alle) Kreditbewilligungen als Gesellschafterbeschluß "getarnt". :
Das bedeutet es existieren mehrere Kredite, wo Gesellschafterbeschluß draufsteht, aber nur der Mehrheitsgesellschafter hat Unterschrieben, weil der andere nicht zugestimmt hat.
Ich höre das Eis unter der Kuh knacken ...
Aber ich sehe keine Pflicht Deinerseits da zu handeln.
er ist 80% Gesellschafter...kann er doch.ZitatDer "Verursacher" hat diverse (nicht alle) Kreditbewilligungen als Gesellschafterbeschluß "getarnt". :
Seit April ist ja schon einiges an Zeit vergangen, da wird es mal Zeit für ein Update der Lage.
Ein kurzer Rückblick:
Seit 2019 gönnt sich der GF , recht Großzügig Darlehen, entweder an sich als Privatperson, oder an eine
Firma(die seiner Frau gehört). Diese Darlehen wurden aber nie ernsthaft zurückgezahlt.
Ich sage mal lapidar, da die Geschäftsführung nach Gutsherrenart geführt wurde, hatte die Buchhalterin nichts zu lachen.
Die Forderungen der GmbH gegenüber dem GF bzw der anderen Firma belaufen sich jetzt 2024 zusammen auf ca. 800.000 €.
Die GmbH hat seit Monaten Probleme Fälligkeiten zu bezahlen.
Der Steuerberater weigert sich den Jahresabschluss 2023 zu machen, ohne Besicherung der Forderungen.
Nach Monatelangem Kampf kam jetzt ein bisschen Geld zurück, seine Schulden belaufen sich "nur" noch auf ca.
600.000 € .
Das Geld hat uns quasi den Ars.. gerettet, so das wir als GmbH im Moment alle Fälligen Zahlungen leisten können.
Ziemlich genau die Hälfte des Geldes schuldet er privat, die andere Hälfte die Firma seiner Frau.
Unser 20 % Gesellschafter ist jetzt COO und hat einen neuen Steuerberater beauftragt den Abschluss 2023 zu machen. Dieser hat aufgeräumt und viele unangenehme Fragen gestellt.
Um es kurz zu machen, der Kredit an die Firma seiner Frau ist dort in den Büchern nicht vorhanden.
Es bleibt Spannend.
Im Prinzip hat er(mit seiner Frau zusammen) als GF von uns seiner anderen Firma einen Kredit gegeben, der aber dort nicht angekommen ist.
Wer oder was ist jetzt geschädigter ,ist das irgendwo strafbar ?
Da es wohl auch privat an Ihn ging ist es wieder verdeckte Gewinnausschüttung ?
Noch was , die ganzen Darlehen sind als Endfälligkeitsdarlehen gegeben worden, dass heißt, die werden am Termin X komplett zurückgezahlt.
Jetzt ist dieser Termin am 31.12.2024, also in Sichtweite.
Das Geld wird wohl nicht kommen. Ist es nach dem Termin offiziell Veruntreut ? oder ist er nur Säumiger Schuldner ?
Alles außer Anwalt geht dann wohl nicht mehr aus unserer Sicht. Vielleicht wird es noch ein friedliches 2024 aber dann ein heißes 2025.
Danke für das Update.
So langsam wird es aber echt problematisch für den GF und auch für seine Frau mit der Legalität ...
Nochn Update:
Unser 80% GF hat den Termin zum zurückzahlen seiner Schulden gerade per Macht des Gottkönigs auf den 31.12.2025 gesetzt.
Unser 20% Anteilseigner hat leider nicht die "Eier" oder die Muße zum Anwalt zu gehen,..also wird nichts passieren.
Ich werde ab 2025 ernsthaft einen neuen Job suchen.
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