Hallo,
ich hatte bis vor ca 3 monaten den geschäftsführerposten einer UG inne.
diesen habe ich gekündigt und bin auch von der gesellschafterversammlung ordentlich abberufen und entlastet wurden.
leider bin ich bisher nicht als geschäftsführer der UG aus dem handelsregister ausgetragen wurden. der neue GF meint zwar er macht das noch aber getan wird nix
das heißt, soweit ich das weiß stehe ich immernoch rechtlich gerade für die gesellschaft..?
wie kann ich nun dafür sorgen das ich aus dem handelsregister entfernt werde?
-----------------
""
Geschäftsführer Handelsregister austragen
15. April 2014
Thema abonnieren
Frage vom 15. April 2014 | 13:54
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 9x hilfreich)
Geschäftsführer Handelsregister austragen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 6. Juli 2014 | 13:15
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 19x hilfreich)
einfach beim HRG anrufen und die rechtspfleger/in verlangen denen den fall schildern.
bei mir war es auch so.
hab angerufen, erklärt, den GV-Beschluß gemailt und die haben mich ausgetragen...
rechnung geht dann an die gesellschaft
-----------------
""
#2
Antwort vom 6. Juli 2014 | 17:48
Von
Status: Schlichter (7869 Beiträge, 4455x hilfreich)
Die Austragung des "alten" GF sowie die Eintragung des "neuen GF bedarf einer (notariellen) Handelsregisteranmeldung. Der Notar muss sowohl die Registeranmeldung wie auch den Gesellschafterbeschluss elektronisch
beim Handelsregister einreichen.
Schriftlich bzw. per Fax geht da gar nix (mehr).
-----------------
" "
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Gesellschaftsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. Juli 2014 | 19:33
Von
Status: Unbeschreiblich (116301 Beiträge, 39243x hilfreich)
Notfalls müsste man die Gesellschaft auf Vornahme der Änderung verklagen.
quote:<hr size=1 noshade>Schriftlich bzw. per Fax geht da gar nix (mehr). <hr size=1 noshade>
Ein Hinweis an das Registergericht könnte aber die Sache beschleunigen, die haben gewisse Mittel zur Steigerung der Motivation ...
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.969
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
15 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten