Hallo,
bei einer UG ist meines Wissens ein Geschäftsführergehalt notwendig.
Wie sieht es bei einer gemeinnützigen UG aus?
Wenn das Gehalt nicht notwendig ist, wie sieht es im Übergang zur Anerkennung aus?
Geschäftsführergehalt bei gUG notwendig?
16. Mai 2022
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Frage vom 16. Mai 2022 | 11:40
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäftsführergehalt bei gUG notwendig?
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#1
Antwort vom 16. Mai 2022 | 14:40
Von
Status: Senior-Partner (6262 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitatbei einer UG ist meines Wissens ein Geschäftsführergehalt notwendig. :
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Eine "UG" gibt es übrigens nicht, es gibt nur eine "UG haftungsbeschränkt". Die ist eine Unterform der GmbH und wird durch die Vorschriften des GmbHG geregelt.
Wenn der geschäftsführende GmbH-Gesellschafter ("Gesellschafter-Geschäftsführer") kein Gehalt von der GmbH bezieht, obwohl dies wirtschaftlich möglich wäre, dann kann es passieren, daß das Finanzamt ab einem gewissen Umsatz Gewinne unterstellt und der Einkommensteuer unterwirft.
Grundsätzlich hat die Gesellschaft einen großen Entscheidungsspielraum für die Berechnung und Auszahlung des Geschäftsführergehalts (Stichwort: Vertragsfreiheit), dementsprechend kann sie z.B. Gehaltszahlungen auch aussetzen. (Ebenso ist es nicht unüblich, daß der Geschäftsführer einer GmbH, der gleichzeitig auch GF von einem Tochterunternehmen der GmbH ist, für letztere Tätigkeit keine separate Vergütung erhält.)
Den konkreten Einzelfall bespricht und plant man mit seinem Steuerberater. Den brauchen eine UG haftungsbeschränkt und ihre Gesellschafter und Geschäftsführer genauso wie die einer GmbH, alles andere ist Kamikaze in Tateinheit mit Harakiri...
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