Geschäftspartner rauswerfen

7. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
JungerUnternehmer32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäftspartner rauswerfen

Hallo liebe Community, vorab muss ich sagen, dass mein Geschäftspartner und ich kein Gewerbe angemeldet haben. Wir standen allerdings kurz davor.

Seit August 2020 arbeiten wir nebenberuflich an unserem Produkt. Ich habe erst einige Monate später bemerkt, dass er doch nicht so zuverlässlich ist und diese ganze unternehmerische Energie von mir kommt. Kein gegenseitiges pushen, sondern eher eine Last für mich selber. Dennoch habe ich unser Business fortgeführt, da er meine SKills ergänzt. Jetzt ist es so, dass er sich bei mir gar nicht mehr meldet und ich ihn nicht erreiche. 2 Monate zuvor fing das schon an, dass er immer unzuverlässlicher wurde. Seit dem er gekündigt wurde wegen des Lockdowns, hängt er nur noch zuhause und macht weniger für das Business als zuvor. Das macht mich alles extrem sauer. Diese Eigeninitiative kommt immer nur von mir und ich führe an sich das Business komplett alleine.

Den Firmennamen habe ich mir ausgedacht. Leider ohne Beweis oder irgendwas schriftliches. Die Webseite steht auch schon fast wie eine 1. Logo sowie das ganze drumherum und die Entwerfung des eigenen Produkts. Des Weiteren haben wir schon ein bisschen Geld reininvestiert, wo er mir noch Geld schuldet. Er schuldet mir 1020€, die ich selber nicht decken kann, wenn er der Meinung ist, nicht mehr weiter monatlich an mich zu bezahlen. Wir haben in ein Unternehmer Coaching investiert, um die ganzen Basics auf schnellstem Wege zu erlernen. Den Zugang würde er natürlich weiterhin behalten, sonst bräuchte er mir das Geld nicht geben.

Gibt es eine Möglichkeit ihn rauszuschmeißen und das Unternehmen alleine zu führen? Kann ich ihn verpflichten dennoch seine Schulden weiterhin zu zahlen?

Beste Grüße

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit ihn rauszuschmeißen und das Unternehmen alleine zu führen?
Sie haben eine GbR oder was? Was sagt denn der (vermutlich nicht vorhandene) Gesellschaftsvertrag zu diesem Thema?
Zitat:
Kann ich ihn verpflichten dennoch seine Schulden weiterhin zu zahlen?
Wenn Sie beweisen können, dass er ihnen 1.020 EUR schuldet, besteht diese Möglichkeit.

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#2
 Von 
JungerUnternehmer32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Sie haben eine GbR oder was? Was sagt denn der (vermutlich nicht vorhandene) Gesellschaftsvertrag zu diesem Thema?

Wir haben noch keine Rechtsform. Wäre allerdings eine UG geworden. Wir habn auch kein Gewerbe. Das alles sollte erst mit dem ersten Verkauf einhergehen.

Zitat:
Wenn Sie beweisen können, dass er ihnen 1.020 EUR schuldet, besteht diese Möglichkeit.

Ok gut zu wissen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Natürlich ist eine Rechtsform da. Eventuell eine handelssrechtliche Gesellschaft in Gründung oder aber eine BGB-Gesellschaft. Ich vermute letztere. Die kann man auseinander setzen, letztlich läuft es auf Verhandlungen und mögliche Einigung heraus.

wirdwerden

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von JungerUnternehmer32):
Seit August 2020 arbeiten wir nebenberuflich an unserem Produkt.

Zitat (von JungerUnternehmer32):
Wir haben noch keine Rechtsform.

Doch, ihr habt eine Rechtsform. Glückwunsch zur GbR würde ich sagen.

Die kann man entsprechend auflösen - aber das kann problematisch werden, wenn der andere nicht kooperieren will / kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
JungerUnternehmer32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Natürlich ist eine Rechtsform da. Eventuell eine handelssrechtliche Gesellschaft in Gründung oder aber eine BGB-Gesellschaft. Ich vermute letztere. Die kann man auseinander setzen, letztlich läuft es auf Verhandlungen und mögliche Einigung heraus.


Ah ok. Das wusste ich nicht. Danke Dir.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JungerUnternehmer32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Doch, ihr habt eine Rechtsform. Glückwunsch zur GbR würde ich sagen.

Die kann man entsprechend auflösen - aber das kann problematisch werden, wenn der andere nicht kooperieren will / kann.


Oh man...wenn der Geschäftspartner nicht mal an sein Telefon geht, wird das umso schwieriger. Naja aus Fehlern lernt man bekanntermaßen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von JungerUnternehmer32):
Oh man...wenn der Geschäftspartner nicht mal an sein Telefon geht, wird das umso schwieriger.

Korrekt.
Im übrigen würde ich hier empfehlen, das man die ganze Kommunikation gerichtsfest macht


Aber eventuell hilft es ja, wenn an alles fertig macht, hinfährt und er nur noch unterschreiben muss?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JungerUnternehmer32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat:
Korrekt.
Im übrigen würde ich hier empfehlen, das man die ganze Kommunikation gerichtsfest macht

Aber eventuell hilft es ja, wenn an alles fertig macht, hinfährt und er nur noch unterschreiben muss?


Hätte das einen Vorteil für mich, wenn das Gericht sieht, dass keine Initiative von seiner Seite aus kam und er mich ignoriert. Besteht die Möglichkeit, dass ich das Unternehmen weiter führen kann, ohne ihn?

Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von JungerUnternehmer32):
Hätte das einen Vorteil für mich, wenn das Gericht sieht, dass keine Initiative von seiner Seite aus kam und er mich ignoriert.

Absolut, denn die Verweigerung begründet nicht nur die Möglichkeit der fristlosen Kündingung sondern auch Ansprüche auf Schadenersatz.



Zitat (von JungerUnternehmer32):
Besteht die Möglichkeit, dass ich das Unternehmen weiter führen kann, ohne ihn?

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JungerUnternehmer32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Absolut, denn die Verweigerung begründet nicht nur die Möglichkeit der fristlosen Kündingung sondern auch Ansprüche auf Schadenersatz.

Ah ok, gut zu wissen. An wen müsste ich mich da wenden?

Ich habe alles mögliche versucht. Er meldet sich nicht. Nicht mal sein Vater weiß was bei ihm los ist. Sehr merkwürdig. Dennoch auf Social Media Online. Kann man da irgendwas machen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von JungerUnternehmer32):
Ich habe alles mögliche versucht. Er meldet sich nicht.
Einwurfeinschreiben an seine Adresse.

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#12
 Von 
JungerUnternehmer32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Einwurfeinschreiben an seine Adresse.


Er ist vor einigen Monaten umgezogen. Weiß leider nicht mehr wo er wohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von JungerUnternehmer32):
Weiß leider nicht mehr wo er wohnt.

Dann sollte man das mal schnell herausfinden, sonst hat man den bis zum St. Nimmerleinstag am Hals ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

ICH würde einfach alleine weiter machen, ein Gewerbe anmelden (Einzelunternehmen) und fertig und Gas geben.
Wenn eine Kommunikation nicht mehr möglich ist und ansonsten nur mündliche Absprachen bestanden, kann sich der ehemalige Geschäftspartner auf was noch berufen?

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#15
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Wo ist das Problem, ohne ihn weiterzumachen? Bestehen Lizenzen oder Patente?

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Offensichtlich war dieses Coaching-Programm zwar von großem Nutzen, allerdings für das Konto des Veranstalters. Ansonsten hätte man doch gelernt, wie man einen Betrieb aufbaut, was die juristischen Voraussetzungen und Folgen sind, u.s.w.

Im Augenblick gibt es kein Unternehmen, eher eine BGB-Gesellschaft. Die ist offensichtlich zum Erliegen gekommen. Wie die abzuwickeln ist, ist eine andere Frage, wenn es denn überhaupt was abzuwickeln gibt. Es geht ja nicht um Riesensummen, also, was solls? Und, in Anlehnung an die Auskunft meines Vorschreibers: was hindert Dich daran, ein eigenes Unternehmen zu gründen? Diesmal aber vielleicht etwas professioneller.

wirdwerden

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#17
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Bleibt für den TE zu klären, ob der Geschäftspartner sich nicht längst auf eigene Kappe selbständig gemacht hat.
Ich würde mich beeilen und das alleine so schnell wie möglich in trockene Tücher bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12309.12.2021 18:04:54
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von JungerUnternehmer32):
Er ist vor einigen Monaten umgezogen. Weiß leider nicht mehr wo er wohnt.
Dann geht man einfach zum Einwohnermeldeamt des letzten bekannten Wohnorts und lässt sich gegen Gebühr die neue Anschrift geben.

Was hat der andere denn überhaupt beigetragen? Irgendwas Kreatives? Stammt das Logo von ihm oder was genau? Programmcode vielleicht? Am Logo hätte er Urheberrechte, an Code nicht. ;)

Mal angenommen, man macht einfach ohne ihn weiter und sucht sich einen neuen Geschäftspartner, der die ganze Sache etwas ernster nimmt. Wenn der andere nicht klagt oder nicht klagen kann, dann passiert da eh nichts. Eventuell könnte man auch versuchen, ihn mit einer gewissen Summe für getane Arbeit zu entschädigen und somit für friedliche Gedanken sorgen.

Es ist aber schon seltsam, wenn jemand so völlig abtaucht und sich nicht mal bei seinen Eltern meldet. Online zu sein bedeutet relativ wenig. Achtung Fiktion: Vielleicht hat ihm ein Gangster ja eine kolumbianische Krawatte verpasst und nutzt sein Smartphone munter weiter? Vielleicht hat er ja auch nur Depressionen und geht nicht aus dem Haus und kapselt sich ab? Man weiß es nicht, wenn man es nicht heraus findet.


-- Editiert von FancyFox am 29.11.2021 22:13

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