Hallo,
ich hätte mal eine Frage zu Forderungen für die man einen gerichtlichen Titel hat.
Angenommen eine GmbH & Co KG. weigerte sich ihre Schulden zu begleichen.
Vor Gericht hat man diese und vorsichtshalber auch gleich die Komplementärin (GmbH) auf Zahlung verklagt und auch Recht bekommen.
Von der GmbH & Co. KG sein nichts zu holen und diese geht in Insolvenz.
Die GmbH existiert weiterhin aber es ergeben sich keine Möglichkeiten das Geld einzutreiben.
Nach ein paar Jahren stehen folgende Bekanntmachungen zu dieser GmbH im Bundesanzeiger:
Juli 2018:
Zitat:Das Registergericht beabsichtigt, die Firma von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 1 Monat festgesetzt.
September 2018:
Zitat:Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach XY beschlossen.
Geschäftsanschrift: xxxxx
Geändert, nun: Liquidator: XY, xxxxx, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist mit Beschluss vom xx.xx.2018 mit Ablauf des xx.xx.2018 aufgelöst.
September 2019:
Zitat:Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Der Liquidator
Was bedeutet das nun? Gibt es da noch was zu holen? Oder ist hier auch nichts mehr zu machen? Bzw. ist man einfach zu spät dran?
Wie könnte es möglich sein, dass die Bilanzen jederzeit weniger Verbindlichkeiten ausgewiesen haben als alleine dieser eine Titel an Wert hat?
-- Editiert von HugoHiasl am 11.12.2019 22:26
-- Editiert von HugoHiasl am 11.12.2019 23:18