GmbH befindet sich in Liquidation. Ein Gesellschafter hat per E-Mail vom Geschäftsführer (zugleich Liquidator) Kontoauszüge angefordert. Er möchte, dass diese per E-Mail zugesandt werden.
1. Muss der GF die Kontoauszüge zur Verfügung stellen?
2. Hat der GF das Recht, die Kontoauszüge dem Gesellschafter in den Geschäftsräumen zur Verfügung zu stellen? (Also diese nicht, per E-Mail oder Post zu versenden)
3. Wie lange hat der GF Zeit, auf die Verlangen des Gesellschafters zu reagieren?
*. P.S. Es befinden sich einige personenbezogene Daten in den Kontoauszügen. Wie sollte GF mit diesen Daten umgehen?
-- Editiert von HilfloserGF am 15.03.2021 17:44
-- Editiert von HilfloserGF am 16.03.2021 06:54
Gesellschafteranfrage an Geschäftsführer einer Gesellschaft in Liquidation .
15. März 2021
Thema abonnieren
Frage vom 15. März 2021 | 17:06
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesellschafteranfrage an Geschäftsführer einer Gesellschaft in Liquidation .
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#1
Antwort vom 16. März 2021 | 06:57
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
Besonders die Punkte 2, 3 und P.S würden mich auch interessieren!
#2
Antwort vom 16. März 2021 | 12:58
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
1. mE muss er auf die Aufforderung reagieren
2. mE reicht auch EInsichtnahme
3. Da es augenscheinlich schon beim Schicken von Kontoauszügen Stress gibt, drängt sich ein Anwalt auf. Allerdings wird es glaub ich recht langwierig..
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. März 2021 | 21:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatmE reicht auch EInsichtnahme :
Das ist toll! Ansonsten ist es ein Stück Arbeit, persönliche Daten aus den Kontoauszügen zu entfernen.
Auf der anderen Seite bedeutet das auch, dass Informationen aus dem Unternehmen entweichen können
Vielleicht gibt es eine Ausnahme, wenn der Gesellschafter weniger als 10% hat? Möglichkeit, Kontoauszüge nicht zu zeigen?
#4
Antwort vom 17. März 2021 | 11:23
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Dem Gesellschafter ist alles vorzulegen, also alle Geschäftsunterlagen. Was für persönliche Informationen soll es denn auf einem Geschäftskontoauszug geben?
Es gibt keine Grenzen hinsichtlich der Beteiligungsquote.
Sperren sich die Gf bzw anderen gesellschafter?
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