Gesellschafterliste: Kenntnis der Unrichtigkeit beim Notar - Folgen für Legitimationswirkung?

23. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
go581984-82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesellschafterliste: Kenntnis der Unrichtigkeit beim Notar - Folgen für Legitimationswirkung?

Hallo Zusammen,

was passiert, wenn der im Fall des § 40 II GmbHG zur Einreichung verpflichtete Notar weiß, dass eine Veränderung gar nicht tatsächlich stattgefunden hat / wirksam ist, eine diese Änderung enthaltene Liste aber dennoch einreicht? Dass er das nicht darf ist klar, aber wenn er es trotzdem macht, hemmt das die Legitimationswirkung aus § 16 I GmbHG, oder nicht?

Und meine zweite Frage: Was ist im gleichen Fall, wenn die Gesellschaft von der Unwirksamkeit der Verändeurng weiß, der Notar aber nicht? Schlägt die Kenntnis durch?

Vielen Dank!

-- Editiert von go581984-82 am 23.05.2021 16:45

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