Hallo Zusammen,
was passiert, wenn der im Fall des § 40 II GmbHG zur Einreichung verpflichtete Notar weiß, dass eine Veränderung gar nicht tatsächlich stattgefunden hat / wirksam ist, eine diese Änderung enthaltene Liste aber dennoch einreicht? Dass er das nicht darf ist klar, aber wenn er es trotzdem macht, hemmt das die Legitimationswirkung aus § 16 I GmbHG, oder nicht?
Und meine zweite Frage: Was ist im gleichen Fall, wenn die Gesellschaft von der Unwirksamkeit der Verändeurng weiß, der Notar aber nicht? Schlägt die Kenntnis durch?
Vielen Dank!
-- Editiert von go581984-82 am 23.05.2021 16:45
-- Editiert von go581984-82 am 23.05.2021 16:45
Gesellschafterliste: Kenntnis der Unrichtigkeit beim Notar - Folgen für Legitimationswirkung?
23. Mai 2021
Thema abonnieren
Frage vom 23. Mai 2021 | 16:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesellschafterliste: Kenntnis der Unrichtigkeit beim Notar - Folgen für Legitimationswirkung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten