Erbt der Erbe eines GbR-Anteils auch die Gesellschafter-Stellung in der nun zu liquidierenden GbR? Es gibt widersprüchliche Haltungen:
1. einerseits ja, weil ab der Liquidtion die Geschäftsführung beiden/allen Gesellschaftern gemeinsam zusteht, egal wer davor beauftragt war (BGB §709).
2. andererseits nein, weil der Eintritt eines neuen Gesellschafters in die GbR (was der Erbe ja ist) ohne Zustimmung des anderen ausgeschlossen ist. Er kann dann nur den Anteil am Auseinandersetzungswert der GbR beanspruchen, nicht jedoch Gesellschafter-Rechte, auch nicht während der Liquidationsphase (dazu gehört auch das Recht zur Teilungsversteigerung, die nach neuester BGH-Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der GbR als eigenständiges Subjekt nur noch von allen Gesellschaftern gemeinsam beantragt werden darf).
Beides kann aber nicht gleichzeitig stimmen.
Eine sehr grundsätzliche Gesellschaftsrechtsfrage.
-- Editiert romeok am 11.07.2013 17:46
Gesellschafterstellung des Erben eines GbR-Anteils
11. Juli 2013
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Frage vom 11. Juli 2013 | 17:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesellschafterstellung des Erben eines GbR-Anteils
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