Gesellschaftsanteile erwerben ohne Geld

22. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tesla83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesellschaftsanteile erwerben ohne Geld

Guten Tag,

ich habe mit zwei Freunden vor eine GmbH zu gründen.
Die GmbH existiert schon und ist zu je 50% in der Hand von meinen Freunden.
Unsere Abmachung ist, dass wir die Anteile gleichmäßig auf uns verteilen, dabei bringen meine Freunde die Finanzierung auf und ich bringe die Idee und das technische wissen mit.

Eigentlich gingen wir davon aus das die Verteilung kein Problem ist, sodass ich selber kein Geld in die Gesellschaft einbringen muss. Nun hat man uns gesagt das dies nicht geht, sodass jeder Gesellschafter Anteile in dem Gegenwert kaufen muss (es müsste also Geld fließen). Damit wäre es nicht möglich das meine Freunde mir "einfach" die Anteile abgeben.

Stimmt dies?
Was für Möglichkeiten haben wir?

vielen Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Allein die ersten beiden Sätze sind schon verwirrend. Gründen Sie eine GmbH oder wollen Sie einfach Anteile an einer bestehenden GmbH kaufen?

Dese Anteile können Sie sich natürlich schenken lassen. Das hängt von den Freunden ab.

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#2
 Von 
Tesla83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, juristisch gesehen möchte ich dann Anteile einer bestehenden GmbH kaufen.

Wir haben eine GmbH verwendet die meine Freunde schon hatten und aufgelöst werden sollten, daher existiert diese bereits.

vielen Dank für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Dann müssen Sie die Anteile von den bisherigen Gesellschaftern abkaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Tesla83):

ich habe mit zwei Freunden vor eine GmbH zu gründen.
Die GmbH existiert schon

Was denn nun? Soll eine GmbH gegründet werden, oder existiert sie schon?
Zitat:

und ist zu je 50% in der Hand von meinen Freunden.
Unsere Abmachung ist, dass wir die Anteile gleichmäßig auf uns verteilen, dabei bringen meine Freunde die Finanzierung auf und ich bringe die Idee und das technische wissen mit.

Eigentlich gingen wir davon aus das die Verteilung kein Problem ist, sodass ich selber kein Geld in die Gesellschaft einbringen muss. Nun hat man uns gesagt das dies nicht geht, sodass jeder Gesellschafter Anteile in dem Gegenwert kaufen muss (es müsste also Geld fließen). Damit wäre es nicht möglich das meine Freunde mir "einfach" die Anteile abgeben.

Bei der Gründung einer GmbH können die Gründungsgesellschafter Stammkapital auch als Sacheinlagen einbringen. (Die Sacheinlagen müssen dazu aber bewertet werden.)

Wenn die GmbH bereits besteht, können die Gesellschafter (wenn der Gesellschaftsvertrag das zulässt) ihre Gesellschaftsanteile oder Teile davon an Dritte verkaufen, verschenken oder auch eintauschen. Steuerlich kann das verschenken oder tauschen komplex werden, aber das prüft man dann im konkreten Einzelfall mit einem Steuerberater.

Zitat:

Was für Möglichkeiten haben wir?

Das mit einem Anwalt und/oder Steuerberater zu besprechen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Was denn nun? Soll eine GmbH gegründet werden, oder existiert sie schon?

Lesen, verstehen, anwenden
Zitat (von Tesla83):
Wir haben eine GmbH verwendet die meine Freunde schon hatten und aufgelöst werden sollten, daher existiert diese bereits.




Zitat (von Tesla83):
Nun hat man uns gesagt das dies nicht geht, sodass jeder Gesellschafter Anteile in dem Gegenwert kaufen muss (es müsste also Geld fließen).

Das hängt von dem konkreten Fall ab.

Gesellschafter können in der Regel die Anteile auch verschenken oder für 1 EUR verkaufen oder auch gegen eine "Idee" eintauschen.

Hat derjenige einen konkreten Grund genannt weshalb hier Geld fleißen "muss"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eh1960):
Was denn nun? Soll eine GmbH gegründet werden, oder existiert sie schon?

Lesen, verstehen, anwenden

Ach, Harry...

"ich habe mit zwei Freunden vor eine GmbH zu gründen.
Die GmbH existiert schon und ist zu je 50% in der Hand von meinen Freunden."

Daß Ihnen der Widerspruch nicht auffällt, verwundert regelmäßige User nicht wirklich, aber glauben Sie mir: in dem Satz ist tatsächlich ein Widerspruch enthalten.

Raten Sie mal, welcher...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Raten Sie mal, welcher...


Ach eh...
Dann ließt man #2 und .....

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