Antwort vom 9.8.2014 | 11:00
Von Status: Schüler (189 Beiträge, 60x hilfreich)
Auch ein interessanter Aspekt. Was muss eine Selbsthilfegruppe tun, um eine GbR zu werden?
Ich kann mir vorstellen, daß ein GbR-Vertrag zwischen den Mitgliedern geschlossen werden muss!? Ich vermute, daß in dem Fall jedoch auch alle GbR-Mitglieder (Selbsthilfegruppenmitglieder) wie auch in üblichen GbRs im wirtschaftsleben gemeinsam und/oder jeder einzeln mit seinem gesamten Vermögen haftet.
Zur Zeit gibt es keine Definition unserer Selbsthilfegruppe: Betroffene Personen kommen hinzu; andere verlassen die Gruppe wieder nach Lösung ihres Problems. Der Hauptorganisator hat nicht einmal ein Selbsthilfegruppenbankkonto für Zuwendungen von Krankenkassen und führt auch keinen Kassenbericht, was ich schon länger bemängel! Also salopp gesagt: Ein looser Haufen von Betroffenen und einen Organisator, der die Gruppe nach Gutsherrenart "führt".
Mein Resümee:
Als nicht rechtsfähige Struktur (loser Versammlung von Menschen) keinne Klagemöglichkeit; jedoch jedes Mitglied für sich schon.
Als GbR besteht Klagemöglichkeit
Ich meine jedoch, daß in einer nicht rechtsfähigen Organisation nicht ein einzelnes Mitglied etwas einklagen kann, was ausschließlich für die gesamte Gruppe von Bedeutung ist, da es eine private Klage ist; richtig?
Was muss eine lose Gruppe tun, um eine GbR zu werden > einen GbR-Vertrag schließen und eine satzung erstellen?
-- Editiert JayC am 09.08.2014 11:04