Hallo alle miteinander,
leider bin ich in Zahlungsschwierigkeiten geraten und somit sind Schulden in Höhe von ca. 17.000,- beim Finanzamt aufgelaufen.
Ich bin als selbständiger Berater im IT Vertrieb in NRW tätig und bekomme von meinen Klienten eine feste Pauschale monatlich zzgl. Provision.
Durch den Zahlungsengpass (hohe persönliche finanzielle Verpflichtungen durch z. B. Beerdigung von Verwandten im Ausland) konnte ich auch dem Steuerberater einige Honorare nicht bezahlen und dieser hält nun auch meine ganzen Belege für das Finanzamt zurück so dass neben den FA-Schulden auch noch der negative Beigeschmack der nicht eingereichten Ust.-Anmeldungen hinzu kommt.
Nun habe ich also vom Ordnungsamt ein Schreiben erhalten, dass das Finanzamt ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 eingeleitet hat, was mich dann letzten Endes wohl entgültig killen würde.
Es ist ja nicht so, dass das Finanzamt nie Geld bekommt. Erst im April hatte ich fast ausgeglichen mit einer Zahlung von ca. 25.000,-. Leider sind noch die Abrechnungen seit November und noch die Einkommensteuerabrechnung von 2009 offen. Alles liegt schon fertig in der Schublade des Steuerberaters. Der rückt das aber nicht raus. Auf der anderen Seiten würden dann natürlich auch noch einmal zusätzlich ca. 40.000,- hinzukommen, was die ganze Sache auch nicht einfacher machen würde.
Vor einem Monat hatte ich einen Stundungsantrag für die 17.000,- gestellt, der aber abgelehnt wurde. Eigentlich wurde schon immer alles abgelehnt. Auch schon anfang letzten Jahres wo es gerade mal um 7.000,- ging wurde mir eine Stundung (Abzahlung in 6 Monaten) abgelehnt. Damals machte es keinen Sinn, aber jetzt stehen ja noch Schätzungen ins Haus, so dass man es nachvollziehen kann. Nützt mir aber nichts. Unabhängig wäre es dennoch immer besser auch für das Finanzamt etwas zu bekommen als gar nichts.
Es ist also alles ziemlich kompliziert und habe ich mir natürlich zum größten Teil auch selber eingebrockt.
Das einzige was das Finanzamt in schöner Regelmäßigkeit macht ist eine Konto- bzw. Gehaltspfändung.
Die Gehaltspfändung wird von meinen Klienten generell als sehr negativ eingestuft und viele springen ab. Was zur Folge hat, dass ich Neue suchen muss und noch mehr Geld verliere. Das interessiert das Finanzamt aber herzlich wenig.
Mein aktueller Klient schickt zwar im Moment Geld an das Finanzamt, aber jetzt kommen die mit der Gewerbeuntersagung. Wie soll ich dann noch Rechnungen schreiben ?
Und das obwohl ich gerade mit zwei möglichen Klienten in Kontakt stehe mit denen ich ab September loslegen könnte. Dies würde mir alleine 10.000,- monatlich festes Gehalt einbringen und die Rückzahlung wäre dann auch viel einfacher.
Was könnte ich tun ? Soll ich diese berühmte Ltd. gründen oder wäre eine Mini-Gmbh in der z. B. mein Schwager Chef wäre und ich nur ausführe ? Die Frage ist nur wie würde dann ein möglicher Klient die Sache sehen bzw. wie könnte ich erklären, dass diese Rechtsform am lukrativsten für mich ist, ohne von meinem Gewerbeverbot zu reden.
Für ein kurzes Feedback wäre ich dankbar, nachdem ich meine Lebensgeschichte erzählt habe.
MfG
Opti
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Gewerbeuntersagung - Limited gründen ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



es ist nicht ganz einfach, ohne detaillierte Kenntnisse (vor allem des Verfahrens wegen der Untersagung) hier eine Einschätzung abzugeben. Ich würde aber meinen, dass jetzt primäres Ziel wäre, das Verfahren zur Untersagung zu verhindern.
Denkt daran, dass sie auch Fristen laufen. Wenn ein solcher Verwaltungsakt erst einmal rechtskräftig ist, kannst du dagegen quasi nichts mehr machen.
Die Gründung einer Limited wird meines Erachtens nicht viel helfen, da unabhängig von der Rechtsform natürlich trotzdem eine Gewerbeerlaubnis notwendig wäre.
Ich würde dir dringend anraten, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, der im Verwaltungsverfahren – insbesondere im Steuerrecht - entsprechend Erfahrung hat.
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"Iudex non calculat!"
Hallo,
danke für das Feedback.
Das ist mir schon klar und ich versuche natürlich mein Glück beim Finanzamt.
Die Alternative, die ich meinte ich eine Ltd. bei ich natürlich nicht Geschäftsführer bin, sondern nur Angestellter. Evtl. sogar eine KG bei ich nur als Prokurist auftauche und jemand anderes als GF eingesetzt wird.
Das müsste doch gehen oder ?
Gruss
Opti
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Ich glaube kaum, dass man die bezweckte Regelung des Gesetzes so leicht umgehen kann. Ich kann nur nochmal raten einen Anwalt aufzusuchen. Alleine kommt man aus so einer Spirale ganz schlecht wieder raus. (Übrigens kann man auch mit guten Anwälten eine Ratenvereinabarung o.ä. wegen ihrer gebühren vereinbaren.)
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"Iudex non calculat!"
Dafür brauchen Sie noch nicht mal eine Ltd. Sie können sich auch hier in D in einer Firma anstellen lassen, die jemand anders Gründet. Nur das wollen Sie noch nichtmal ihrem schlimmsten Feind antun.
Das Problem ist, daß Sie in Ihrem Leben falsche Prioritäten setzen und damit jeden, der nun für Sie einspringt mit in den Abgrund reißen.
Klar ist es am Anfang einfach, dem deutschen Staat Geld vorzuenthalten. Nur wird dieser es immer vehementer Einfordern. Ich kann auch Ihre Kunden verstehen. Fragen Sie sich mal ehrlich, würden Sie mit jemanden zusammenarbeiten, der Finanziell unzuverläßig ist. Gerade bei Softwareprojekten spielt auch Zeit eine nicht untergeordnete Rolle. Schauen Sie sich doch den Film Sozial Networks mal an. Dort sieht man ganz gut, was man mit 6 Wochen Vorsprung reißen kann.
Am besten ist, daß Sie offen mit dem Chef Ihres Finanzamtes reden und schauen, ob sie sein Vertrauen in Sie zurück gewinnen können. Es wird schwer werden, denn Sie haben Staatsgelder veruntreut. Wenn Sie ihn überzeugen können, daß Sie einsehen, daß Steuerzahlungen bei Ihnen die oberste Prio haben, dann wird er mit ihnen eventuell einen Plan ausarbeiten, mit dem Sie überleben können. Bekommen Sie sein Vertrauen nicht zurück, so wird er alles tun, sie in ein Angestellten Verhältnis zu zwingen. Denn in diesem Fall kümmert sich jemand anderes um die Steuerzahlungen und er hat sein Geld sicher.
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Danke für das Feedback.
Steuerhinterziehung hört sich immer sehr brutal an auch wenn es das faktisch ist. Der eigentliche Grund für die Anfangs erhöhte Forderung ist eine Steuernachzahlung aus 2009, die ich zwar hätte erwarten können, dies aber aus persönlichen Gründen nicht verhindern konnte. Wie bereits erwähnt gab es persönliche Gründe, die meine gesamten Reserven aufgebraucht haben (Beerdigung im Ausland ca. 25.000,-; Hochzeit des Sohnes, ...).
Das soll jetzt keine Begründung sein, allerdings wehre ich mich auch dagegen fast kriminell dargestellt zu werden.
Es ist in meinem Fall allerdings schon immer sehr problematisch gewesen einen Kommunikation mit dem Finanzamt aufzubauen, seitdem ich einen neuen Sachbearbeiter zugewiesen bekommen habe. Die Probleme existieren auch erst seit dem. Die 4 Jahre davor in der Selbstständigkeit hatte ich auch nie Rückstände. Dann kam halt leider alles auf einmal und sobald ich wegen Stundungen angefragt habe, wurde es abgelehnt auch wenn die Vorschläge eine Rückführung in 3 Monaten dargestellt hätten.
Der Sachbearbeiter hat mir sogar vorgeworfen, dass ich immer Teilbeträge schicke und er die Mühe hat dieses Geld dann sinnvoll zuzuordnen. Das muss man sich einmal vorstellen "Er hat sich beschwert, dass ich Geld schicke, weil es nicht alles auf einmal war".
Also normal ist das nicht.
Herumjammern nützt allerdings nicht. Ich hänge mich gerade voll in neue Aufträge rein, die mir ca. 20.000,- monatlich zusätzliche Einnahmen bescheren. Dann zahle ich alle Rückstände auf einmal und dann soll man einmal probieren, mir das Gewerbe zu entziehen.
Es ist sowieso total unsinnig. Als ich Angestellter war, kamen ungefähr 1000-1500 an Lohnsteuer rein.
Jetzt als Angestellter erwirtschafte ich für Vater Staat alleine ca. 5000,- Mehrwertssteuer jeden Monat zzgl. zu meinen nicht unerheblichen Einkommenssteuerwerten.
Kann mir einer einmal erklären, warum man solch eine Differnz einfach fallenlassen will nur weil einmal ein Engpass entstanden ist, anstatt an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.
Opti
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Hallo Opti,
es ist nicht mein Ansinnen, sie als Kriminell darzustellen. Man muss einfach nur die Sichtweise des Finanzamtes sehen.
Als Selbsständiger / Freiberufler hat man einen Gewissen Vertrauensvorschuss die Mittel, welche dem Finanzamt nach ein paar Monaten zu stehen, eben nicht anzufassen. Egal was ist. Auch wenn das Geld verlockend auf dem Konto liegt, gehört es einem nicht.
Selbst wenn Sie in 2009 einen Gewinn gemacht haben, diesen erst 2010 erklären, aber das Geld 2010 in einem Verlustträchtigen Geschäft verbrannt haben, haben Sie 2010 richtig Freude mit dem Finanzamt.
Auch in diesem Fall werden Sie sich anhören dürfen, daß Sie nicht zuverläßig sind.
Die Sichtweise des FA ist, daß wenn nicht Sie, dann jemand anderes den Auftrag erledigt, und der dann dafür die Steuern abführt.
Auch das was sie an MwSt vereinnahmen, wird sich ihr Kunde wieder beim Finanzamt holen, da es nur eine durchlaufende Position ist. Erst der Endverbraucher zahlt diese Steuer dann tatsächlich.
Meine Persönliche Erfahrung ist die, dass man, wenn man an diesem Punkt gelandet ist, und man eigentlich nur das beste wollte/will, nicht mehr mit dem kleinen Sachbearbeiter auseinander setzen braucht. Dieser kann/darf nicht auf zukünftige Einnahmen spekulieren.
Es bleibt einem dann tatsächlich nur, einen Termin beim Abteilungsleiter zu machen und bei dem alle Karten auf den Tisch zu legen. Wenn man Glück hat, kann er mit seinem Ermessenspielraum etwas erreichen. Wenn man Pech hat, schickt er einen wieder ins Angestelltenverhältnis.
Natürlich können Sie auch einen Ltd gründen lassen und für diese dann arbeiten. Ihnen muss dann jedoch klar sein, daß Ihr Bekannter zu 100% den Kopf für Sie hinhält.
Egal wie gut ich einen Menschen kenne, würde ich persönlich soetwas nicht nochmal machen. Denn stellen Sie sich mal vor, sie hätten für einen guten Freund eine Ltd gegründet, und dem seine Frau wäre im Ausland verunglückt. Ihr Freund entnimmt alle Liquiden mittel um seiner Frau zu helfen. Sie wird gerettet, aber die Firma ist danach nicht mehr zu retten. Plötzlich stehen die Gläubiger vor Ihrer Türe. Wie weit reicht dann noch das Verständnis für Ihren Freund?
Umgekehrt hatte ich auch schon den Fall im Bekanntenkreis, das einer für den anderen eine GmbH gegründet hat. Das ganze ging gut, bis der Geldgeber geheiratet hat und die Frau darauf bestanden hat, die Firma, in die der andere mit seinen Ideen aufgebaut hat, zu veräußern.
Ich hoffe, ihnen ist klar, daß der Spruch "bei Geld hört die Freundschaft auf" nicht von ungefähr kommt.
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Hallo,
von einer Ltd in UK würde ich abraten, die folgekosten sind unangemessen. Die erforderliche Steuerliche Abhandlung kostet Jährlich ein kl. Vermögen, die Steuerberater lassen sich in Gold Aufwiegen. Sollte man eingaben für erklärungen verpassen dann hat das Drakonische Strafbeträge zur folge, da sind Säumniszuschläge des DE FA echter Discount.
Ich würde eher zur DE UG nach §5a GMBHG tendieren, da hat dann der Gründer bei weiten kein Wirtschaftliches Risiko. Die UG sollte dann eine UG&Co. KG Gründen, wobei dann das Musterprotokoll des Komplementärs geändert werden sollte und der Komplementär die Geschäftsführung übernimmt, dann sollte ein Angestellter GF oder Prokuridt eingetragen werde. Denn nach §35 GeWO ist ja jede Leitende Position in DE untersagt, jedoch nicht als Abgestellter. Auch als Ang. kann man sich Einzelvertetungsberechtigt unter Umgehung des §181 BGB
eintragen lassen.
Ich würde mal an deiner Stelle mich mit einem Notar beraten, die Herren können dir für Kleines Geld die Richtigen tips geben.
VG Dave
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"Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen. [Henry Ford]"
Sry, habe nicht aufs datum geschaut, egal vielleicht hilft esndoch noch Jemanden. Die meisten werden von den Gründungsgesellschaft für LTD in die Abseitsfalle gelockt. Eine Eintragung in DE HR lässt das ganze wieder wie eine Seifenblase zerplatzen!
VG Dave
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"Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen. [Henry Ford]"
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