Gewinnaufteilung GbR

9. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
-Heinz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewinnaufteilung GbR


Hallo Community


Ich habe seit 2006 eine GbR mit einem Gesellschafter ( davor schon ein langjähriger Freund und Kumpel). Wir haben eine Gut aufgestellte Entsorgungsfirma mit verschiedenen Dienstleistungen. Da wir zwei unterschiedliche Stunden in die Firma einbringen, haben wir einen Stundenlohn von 20€ / Stunde vereinbart. Die Steuern werden separat abgeführt. Wir haben 4 Mitarbeiter als Minijober eingestellt die uns je nach Auftragslage unterstützen. Unser Gesellschaftsvertrag ist 50/50.


Leider bin ich seit 02.04.2024 wegen Burnout (immer noch im Krankenstand) krankgeschrieben.


Im Juni 2024 konfrontierte mich mein Kollege zusammen mit unserem Steuerberater, (ist auch Rechtsanwalt) mit der bitte unseren Gewinn anders aufzuteilen, leider nahm ich mir die Zeit trotz Krankheit.


Folgender Vorschlag wurde mir unterbreitet:


Der Stundenlohn von 20€ wird beibehalten, eine monatliche Rücklage von 500€ wird auf einem separatem Konto gesichert.


Am Ende des Jahres soll es eine Gewinnaufteilung Prozentual der geleisteten Stunden auf beide Gesellschafter geben. Unabhängig der Qualität oder ob ein Mitarbeiter die Arbeit erledigt hat.


Beispiel 1:


Die Firma erzielt 2024 , 50.000€ Gewinn. Ich krank, null Stunden, mein Gesellschafter 100 Stunden…… Ich bekomme Nix mein Gesellschafter die 50.000€.


Beispiel 2 :


Die Firma erzielt 2024 50.000€ Gewinn. Ich habe 50 Stunden gearbeitet, mein Gesellschafter 100 Stunden. Ich für 50 Stunden 16.666…€ Gesellschafter für 100 Stunden 33.333…€


Kann das eine gerechte Aufteilung sein?


Vielen Lieben Dank für eure Antworten.


Bitte schreiben Sie dazu wenn Sie ein Steuerberater oder Rechtsanwalt sind, das hat für mich dann natürlich eine höhere Gewichtung.



-- Editiert von Moderator topic am 10. August 2024 16:39

-- Thema wurde verschoben am 10. August 2024 16:39

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18005 Beiträge, 6618x hilfreich)

... erst einmal schreibe ich, weil du deine Anfrage im Arbeitsrecht gepostet hast. Da gehört sie sicher nicht hin.

:forum:

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7887 Beiträge, 1621x hilfreich)

Zitat (von -Heinz):
Ich bekomme Nix


und wovon sollst Du leben? Wovon Deine Krankenkasse zahlen?
Zitat (von -Heinz):
Der Stundenlohn von 20€ wird beibehalten, eine monatliche Rücklage von 500€ wird auf einem separatem Konto gesichert.


wofür soll diese Rücklage sein? Welchen Zweck hat sie?

Zitat (von -Heinz):
Da wir zwei unterschiedliche Stunden in die Firma einbringen, haben wir einen Stundenlohn von 20€ / Stunde vereinbart


Wie war es denn bisher? Hast Du die meisten Stunden geleistet oder immer schon der andere Partner. Ist dieser Stundenlohn / diese Aufteilung im GbR Vertrag festgeschrieben?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
-Heinz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
und wovon sollst Du leben? Wovon Deine Krankenkasse zahlen?

Ich Habe vergessen zu erwähnen das die Firma für beide im Nebenerwerb getätigt wird. Also sind wir über unserem Arbeitgeber iversichert.

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#4
 Von 
-Heinz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
wofür soll diese Rücklage sein? Welchen Zweck hat sie?

Die Rücklagen sind für Neu oder besatzbeschaffungen ebenso wird der Steuerberater damit bezahlt.

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#5
 Von 
-Heinz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wie war es denn bisher? Hast Du die meisten Stunden geleistet oder immer schon der andere Partner. Ist dieser Stundenlohn / diese Aufteilung im GbR Vertrag festgeschrieben?

Ich habe schon immer weniger Stunden einbringen können, im GbR Vertrag ist geregelt das ein Stundenlohn zu zahlen ist aber nicht in welcher Höhe.

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#6
 Von 
-Heinz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Heinz):
Ich habe seit 2006 eine GbR mit einem Gesellschafter

Nachtrag: Beide sind Berufstätig, wir betreiben die Firma im Nebenerwerb.

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5635 Beiträge, 2515x hilfreich)

Zitat (von -Heinz):
Beispiel 1:


Die Firma erzielt 2024 , 50.000€ Gewinn. Ich krank, null Stunden, mein Gesellschafter 100 Stunden…… Ich bekomme Nix mein Gesellschafter die 50.000€.


Beispiel 2 :


Die Firma erzielt 2024 50.000€ Gewinn. Ich habe 50 Stunden gearbeitet, mein Gesellschafter 100 Stunden. Ich für 50 Stunden 16.666…€ Gesellschafter für 100 Stunden 33.333…€


Kann das eine gerechte Aufteilung sein?


Ich halte beide Beispiele für gerecht.
Wo ist denn dein Problem?

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#8
 Von 
-Heinz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Ich halte beide Beispiele für gerecht.
Wo ist denn dein Problem?

Wir haben Mitarbeiter die einen Gewinn generieren..... davon soll ich nix bekommen wenn ich nicht arbeite???.

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#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5635 Beiträge, 2515x hilfreich)

Zitat (von -Heinz):
Da wir zwei unterschiedliche Stunden in die Firma einbringen, haben wir einen Stundenlohn von 20€ / Stunde vereinbart.


Das habt ihr ursprünglich so vereinbart. Also bekommst du auch nichts, wenn du nicht arbeitest.

Wenn du das anders haben möchtest, dann musst du etwas anderes vereinbaren. Dafür bist du aber jetzt in einer äußerst ungünstigen Situation.

Ich glaube ihr schafft es nicht, eure Rolle als Mitarbeiter und eure Rolle als Eigentümer ausreichend zu trennen.

Trotzdem halte ich die Aufteilung nach eingebrachter Arbeitszeit für nicht ganz abwegig. Kapital wird deinerseits ja anscheinend auch nicht eingebracht.

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7887 Beiträge, 1621x hilfreich)

Zitat (von -Heinz):
Wir haben Mitarbeiter die einen Gewinn generieren.....


den Sie aber ohne zu arbeiten nicht beeinflussen, weil Sie nicht arbeiten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18005 Beiträge, 6618x hilfreich)

Was eine gerechte, faire Aufteilung von Gewinn ist, ist wahrlich eine Frage philosophischer Dimension.
Möglich ist wohl Manches - fair wird es sein, wenn die Beteiligten die Aufteilung als fair empfinden. Das ist wohl derzeit bei dir nicht der Fall.
Eine Regelung mag praxisgerecht sein: wer Arbeitsleistung in die Firma einbringt, bekommt dafür auch Geld. Als Manko sehe ich dabei, dass ihr Inhaber bei Krankheit schlechter gestellt seid als jeder AN bei euch.
Was anscheinend gar nicht geregelt oder angedacht ist, dass es eine Regel für dien Entnahme von Gelder aus eurer Position als Inhaber / Gesellschafter geben sollte, unabhängig von Arbeit für die Firma. (Es könnte ja auch einen Dritten geben als stillen Teilhaber, der seinen Einsatz gleichwohl verzinst haben will ..)
Und dann müsste es ja wohl noch ein Regelwerk geben für Fälle wie: Gesellschafter steigt aus, Firma wird liquidiert oder verkauft, Firma mach Verluste ...

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40322x hilfreich)

Zitat (von -Heinz):
Nachtrag: Beide sind Berufstätig, wir betreiben die Firma im Nebenerwerb.

Ihr habt keine Firma ...



Zitat (von -Heinz):
Wir haben Mitarbeiter die einen Gewinn generieren..... davon soll ich nix bekommen wenn ich nicht arbeite???.

Logisch. Wenn man es so vereinbart hat, dann ist es halt so
Unternehmer bzw. Gesellschafter eines Unternehmen sind recht frei in den vertraglichen Vereinbarungen die sie treffen.

Gerecht ist es auch, wer nichts einbringt und auch nichts zur Leistung beträgt bekommt 0.
Es handelt sich ja nicht um eine caritative Organisation, sondern um ein Leistungsorientiertes Unternehmen der freien Wirtschaft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
-Heinz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
den Sie aber ohne zu arbeiten nicht beeinflussen, weil Sie nicht arbeiten

Unsere Mitarbeiter arbeiten Selbständig
Da muss kein Gesellschafter dabei sein.

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#14
 Von 
-Heinz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Logisch. Wenn man es so vereinbart hat, dann ist es halt so
Unternehmer bzw. Gesellschafter eines Unternehmen sind recht frei in den vertraglichen Vereinbarungen die sie treffen.

Vereinbart ist 50/50 die neue Regelung sollte ich ja jetzt erst in meiner Krankenzeit unterschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7887 Beiträge, 1621x hilfreich)

Zitat (von -Heinz):
Unsere Mitarbeiter arbeiten Selbständig
Da muss kein Gesellschafter dabei sein.


Richtig....Sie arbeiten derzeit allerdings nicht. So meine ich das.
Und ich hoffe Sie meinen mit dem selbstständig nicht, dass Ihre Mitarbeiter auf Basis einer Selbstsändigkeit arbeiten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5635 Beiträge, 2515x hilfreich)

Zitat (von -Heinz):
Vereinbart ist 50/50 die neue Regelung sollte ich ja jetzt erst in meiner Krankenzeit unterschreiben.


Dann gibt es ja kein Grund eine Änderung zu unterschreiben, wenn die Gewinne am Ende 50/50 ausgezahlt werden.
Wobei ich den Teil mit der Rücklage durchaus für sinnvoll halte.

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