Hallo,
folgender theoretischer Sachverhalt:
Der Geschäftsführer einer GmbH stellt fest, dass die Einnahmen in den kommenden Wochen nicht mehr die anstehenden Ausgaben decken werden. Er wird also in den nächsten Tagen einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht stellen müssen. Er möchte allerdings noch ein Gespräch mit einem potenziellen Kapitalgeber abwarten.
Während dieser Zeit liefern die Lieferanten und Dienstleister aber weiter Ware an, wodurch natürlich auch den Lieferanten und Dienstleistern weitere Kosten entstehen.
Sollte der Geschäftsführer die Lieferanten und Dienstleistern - also zukünftigen Gläubiger - daher aus Gründen der Fairness per Email oder Fax schriftlich über den drohenden Insolvenantrag in Kenntnis setzten oder sollte er dies besser nicht tun?
Danke für kompetente Antwort.
Grüße
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Gläubiger vorab über Insolvenzantrag informieren?
6. April 2010
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Frage vom 6. April 2010 | 16:52
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 19x hilfreich)
Gläubiger vorab über Insolvenzantrag informieren?
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