GmbH Anteile zurückgeben

30. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ms40724
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH Anteile zurückgeben

Ich besitze GmbH-Anteile (15%), die ich nach der Gründung erworben habe.
Diese möchte ich nun zurückgeben.
Erhalte ich den damals eingezahlten Betrag vollständig zurück
oder wird der Anteil erst einmal mit dem aktuellen Wert des Unternehmens verrechnet?
Kann es somit auch sein, dass ich nichts zurückerhalte?

Müsste ich bis zur nächsten Bilanz bzw. bis zum Ende des Geschäftsjahres warten
oder kann man den Erlös kurzfristig einfordern?
Gibt es da klare gesetzliche Regelungen oder wäre eine evtl. Abweichung im Vertrag zulässig?

Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Gibt in der Satzung die Variante "Rückgabe". Wenn nicht kann man nichts zurückgeben. Man kann die Gesellschaft auflösen, wenn das in der Satzung steht, wird schwer mit der "Mehrheit" dazu einem Beschluss zu erwirken.

Ist das Geld denn noch vorhanden, unter www.unternehmensregister.de kann man in der Bilanz unter Eigenkapital mal nach dem Geld forschen. Hat die Bilanz statt der 50tsd bei der Gründung eine Million, werden die dich mit Kusshand ziehen lassen. Ist das Geld weg - niemals.

Uwe

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2032x hilfreich)

quote:
Hat die Bilanz statt der 50tsd bei der Gründung eine Million, werden die dich mit Kusshand ziehen lassen. Ist das Geld weg


Und wenn anstatt 50tsd nur noch Gesellschafter-Darlehen/Schulden vorhanden, welchen Wert darf der Ausscheidende verlangen ? Darf er dann erst austreten wenn
er auf seinen Anteil an Gesellschafterdarlehen verzichtet ?

Warum will der TE raus ?

8x Hilfreiche Antwort

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