Ich besitze GmbH-Anteile (15%), die ich nach der Gründung erworben habe.
Diese möchte ich nun zurückgeben.
Erhalte ich den damals eingezahlten Betrag vollständig zurück
oder wird der Anteil erst einmal mit dem aktuellen Wert des Unternehmens verrechnet?
Kann es somit auch sein, dass ich nichts zurückerhalte?
Müsste ich bis zur nächsten Bilanz bzw. bis zum Ende des Geschäftsjahres warten
oder kann man den Erlös kurzfristig einfordern?
Gibt es da klare gesetzliche Regelungen oder wäre eine evtl. Abweichung im Vertrag zulässig?
Vielen Dank.
GmbH Anteile zurückgeben
30. März 2011
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Frage vom 30. März 2011 | 12:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH Anteile zurückgeben
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#1
Antwort vom 30. März 2011 | 13:17
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
Gibt in der Satzung die Variante "Rückgabe". Wenn nicht kann man nichts zurückgeben. Man kann die Gesellschaft auflösen, wenn das in der Satzung steht, wird schwer mit der "Mehrheit" dazu einem Beschluss zu erwirken.
Ist das Geld denn noch vorhanden, unter www.unternehmensregister.de kann man in der Bilanz unter Eigenkapital mal nach dem Geld forschen. Hat die Bilanz statt der 50tsd bei der Gründung eine Million, werden die dich mit Kusshand ziehen lassen. Ist das Geld weg - niemals.
Uwe
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#2
Antwort vom 4. April 2011 | 11:39
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2032x hilfreich)
quote:
Hat die Bilanz statt der 50tsd bei der Gründung eine Million, werden die dich mit Kusshand ziehen lassen. Ist das Geld weg
Und wenn anstatt 50tsd nur noch Gesellschafter-Darlehen/Schulden vorhanden, welchen Wert darf der Ausscheidende verlangen ? Darf er dann erst austreten wenn
er auf seinen Anteil an Gesellschafterdarlehen verzichtet ?
Warum will der TE raus ?
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