Ich besitze GmbH-Anteile (15%), die ich nach der Gründung erworben habe.
Diese möchte ich nun zurückgeben.
Erhalte ich den damals eingezahlten Betrag vollständig zurück
oder wird der Anteil erst einmal mit dem aktuellen Wert des Unternehmens verrechnet?
Kann es somit auch sein, dass ich nichts zurückerhalte?
Müsste ich bis zur nächsten Bilanz bzw. bis zum Ende des Geschäftsjahres warten
oder kann man den Erlös kurzfristig einfordern?
Gibt es da klare gesetzliche Regelungen oder wäre eine evtl. Abweichung im Vertrag zulässig?
Vielen Dank.