Guten Tag Zusammen,
der Gesellschafter einer GmbH hat die Gesellschaft fristgerecht gekündigt.
Im Gesellschaftervertrag ist festgelegt, dass
1. dem austretenden Gesellschafter 80% des Unternehmenswertes entsprechend seiner Anteile als Abfindung zu stehen.
2. eine Unternehmensbewertung nach IDW S 1 erfolgen soll, sofern keine Einigung über den Unternehmenswert erzielt wird.
Wie zu erwarten, wurde keine Einigung zum Unternehmenswert erzielt. Also wurde der Steuerberater beauftragt, nach dem Ertragswertverfahren eine Bewertung vorzunehmen.
Bei dem Kapitalisierungszinssatz einigte man sich auf eine Ober- und Untergrenze.
Der Kapitalisierungszinssatz setzte sich wie folgt zusammen:
1. Zinssatz langfristiger Bundesanleihen (derzeit: 2,04% lt. Bundesministerium der Finanzen)
2. allgemeines Marktrisiko (lt. diversen Seiten im Internet: 4,5% bis 5,5%)
3. unternehmensspezifische Risiken
Nach der Vorlage der Unternehmensbewertung zweifelt der ausscheidende Gesellschafter den Kapitalisierungssatz an und möchte diesen reduziert sehen.
(Anm.: Aus seiner Sicht sicherlich verständlich. Denn: Je niedriger der Kapitalisierungszinssatz, umso höher ist der Kapitalisierungsfaktor bzw. umso höher ist der
Unternehmenswert und damit seine Abfindung)
Meine Fragen:
1. Gibt es so etwas wie einen durchschnittlichen und rechtlich anerkannten Kapitalisierungsfaktor?
(Anm.: „googlen" hat leider nicht zum gewünschten Erfolg geführt)
2. Was passiert, wenn der ausscheidende Gesellschafter die Unternehmensbewertung nicht anerkennt und eine höhere Abfindung beansprucht und es somit wiederum zu keiner Einigung kommt?
Denn: Wenn der Abfindungsbetrag zu hoch wäre, würde der zweiter Gesellschafter von seinem Recht der Anschlusskündigung Gebrauch machen. Hier verbleiben nur noch wenige Wochen.
Vielen Dank für einen kurzen „sachdienlichen" Hinweis.
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-- Editiert GL_Gustav am 03.08.2013 19:13
GmbH-Bewertung - Einigung Kapitalisierungsfaktor
3. August 2013
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Frage vom 3. August 2013 | 18:53
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 10x hilfreich)
GmbH-Bewertung - Einigung Kapitalisierungsfaktor
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#1
Antwort vom 15. August 2013 | 21:48
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 39x hilfreich)
Gesetzliche Vorgaben zum Kapitalisierungszinssatz gibt es nicht;
im Zweifel bestimmt ein Gutachter diesen nach dem Ertragswertverfahren intuitiv;
oder es werden nach den DCF Methoden mehr oder weniger objektive Risikozuschläge mit Hilfe von Kapitalmarkttheorien ermittelt.
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#2
Antwort vom 23. August 2013 | 18:04
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 10x hilfreich)
Vielen Dank!
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#3
Antwort vom 23. August 2013 | 18:04
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 10x hilfreich)
Vielen Dank!
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#4
Antwort vom 23. August 2013 | 18:04
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 10x hilfreich)
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