Hallo Forum und hallo Rechtsexperten,
ich habe eine Frage zur komplexen Situation bei GmbH & Co KG's:
Wenn dort das Stammkapital in der Verwaltungs-GmbH eingezahlt wird für die Gründung und danach wieder an den Gesellschafter ausgezahlt wird, bis zu welchem Betrag haftet man dann im Zweifelsfall?
Und um die Frage noch etwas zu erweitern: Wenn es in der dazugehörigen KG auch eine Einlage gibt, muss diese für Haftungsfragen auch eingezahlt sein? Oder geht es bei KG-Einlagen eher um das Startkapital, dass jeder zum wirtschaften einbringt und nicht um Haftungsthemen?
Danke vorab für Eure Antworten.
GmbH & Co. KG - Haftung bei fehlendem Stammkapital
7. Juli 2016
Thema abonnieren
Frage vom 7. Juli 2016 | 16:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH & Co. KG - Haftung bei fehlendem Stammkapital
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten