GmbH & Co. KG - Haftung bei fehlendem Stammkapital

7. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
MartinMunich
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH & Co. KG - Haftung bei fehlendem Stammkapital

Hallo Forum und hallo Rechtsexperten,
ich habe eine Frage zur komplexen Situation bei GmbH & Co KG's:
Wenn dort das Stammkapital in der Verwaltungs-GmbH eingezahlt wird für die Gründung und danach wieder an den Gesellschafter ausgezahlt wird, bis zu welchem Betrag haftet man dann im Zweifelsfall?
Und um die Frage noch etwas zu erweitern: Wenn es in der dazugehörigen KG auch eine Einlage gibt, muss diese für Haftungsfragen auch eingezahlt sein? Oder geht es bei KG-Einlagen eher um das Startkapital, dass jeder zum wirtschaften einbringt und nicht um Haftungsthemen?
Danke vorab für Eure Antworten.

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