Bei der GmbH & Co. KG scheidet der Komplementär durch Insolvenz aus. Die GmbH & Co. KG befindet sich in der Sanierungsphase auf dem Weg der Besserung. Ist es ausreichend den Komplementär auszuwechseln oder besteht ein rechtliches Risiko wenn der Komplementär unverzüglich ausgetauscht wird?
GmbH & Co. KG Insolvenz des Komplementärs
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wenn der Komplementär ausscheidet, endet auch die KG und das Vermögen geht auf die restlichen Kommanditisten über.
Sehr geehrter Forumsteilnehmer,
was mein Vorredner so kurz zusammengefasst hat, stimmt nur bedingt. Tatsächlich wird eine Kommanditgesellschaft durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters nicht zwingend aufgelöst. Nach § 131 Absatz 3 Nr. 2 HGB
scheidet der betroffene Gesellschafter aus.
Scheidet der letzte persönlich haftende Gesellschafter einer KG aus, so tritt die Auflösung und Liquidation in Kraft.
Ist der betroffene Gesellschafter der einzige persönlich haftende Gesellschafter, wie typischerweise die GmbH in einer GmbH & Co. KG, dann kommt es darauf an, ob mehr als ein Kommanditist vorhanden ist. Bei der sogenannten zweigliedrigen KG mit nur einem Kommanditisten tritt nach der herrschend Rechtsprechung tatsächlich sofort die Beendigung der Gesellschaft ein. ABER bei mindestens zwei Kommanditisten habe diese die Möglichkeit, die dann nur in Auflösung befindliche KG mit einem neuen Komplementär (pers. Hafter) zu versehen und fortzusetzen.
Die Frage nach den rechtlichen Risiken ist leider nicht so einfach zu beantworten. Da liegt mal wieder der Teufel im Detail.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Pieperjohanns
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