Guten Abend,
ich habe folgende Frage die ich erst einmal hier erörten würde bevor ich zum Steuerberater gehe.
Angenommen Person A ist Geschäftsführer einer GmbH, deren Gesellschafter er nicht ist.
Es gibt eine Umsatzbeteiligung, aber der GF hat keine Anteile am Stammkapital.
Das Gehalt des GF beträgt jährlich 80.000 Euro plus Firmenwagen etc. Dieses Gehalt wird ganz normal versteuert und es wird auch Rentenversicherung bezahlt (da Fremd-Geschäftsführer). (Rentenverischerung wird also schon zum höchstsatz bedient)
Person A möchte nun seine eigene GmbH gründen und mit der GmbH deren Geschfäftsführer er bereits ist Geschäfte machen.
(Dies ist von Gesellschaftern genehmigt, es soll also nichts "konstruiert" werden).
Person A ist somit Geschäftsführer von GmbH 1 als Fremdgeschäftsführer und von GmbH 2 als Gesellschafter/Geschäftsführer.
Ist es steuerlich legitim, dass Person A bei GmbH 2 keinerlei Vergütung als Geschäftsführer erhält? Also das hier überhaupt kein Anstellungsvertrag vorliegen muss? Person A möchte aus GmbH eigentlich ausschlissich in Form einer jährlichen Gewinnauschüttung profitieren. Ist dies machbar oder ist dies nur möglich wenn Person A nur Gesellschafter und kein GF ist?
GmbH GF ausschliesslich Gewinnauschüttung
14. Februar 2016
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Frage vom 14. Februar 2016 | 21:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH GF ausschliesslich Gewinnauschüttung
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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