GmbH Gesellschafter kündigen?

19. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
dmag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
GmbH Gesellschafter kündigen?

Hallo,

mal angenommen fünf Gesellschafter verfügen über 90% der Anteile einer GmbH und ein weiter besitzt 10% der Gesellschaft. Wären die fünf Gesellschafter in der Lage dem 10% Gesellschafter zu kündigen?
Bzw. was könnte der 10% Gesellschafter machen, um dies vor der Gründung zu verhindern?
Danke schon mal.

Gruß
dmag

-- Editiert von dmag am 19.12.2008 17:30

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Kommt stark auf den Gesellschaftervertrag an. Der Weg zum Fachanwalt wird dir da letztlich kaum erspart bleiben - per Internet(forum) wird keine befriedigende Antwort möglich sein. Sorry.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die Kündigung eines GmbH-Gesellschafters ist nicht möglich.
Er steht nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern ist Miteigentümer der Gesellschaft. Auch in einem Gesellschaftervertrag kann keine Rede von einer Kündigung sein.
Von einem Gesellschafter kann man sich nur trennen, wnn er freiwillig seinen Anteil abtritt oder verkauft.
In ganz besonderen Fällen z.B. bei erheblichen Verfehlungen kann ihm sein Anteil entzogen werden, aber auch dann ist er dafür zu entschädigen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

"Von einem Gesellschafter kann man sich nur trennen, wnn er freiwillig seinen Anteil abtritt oder verkauft."
Nö, kann man auch im Gesellschaftsvertrag vereinbaren unter welchen Bedingungen das möglich ist.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nö? Dann bitte ich um Beispiele.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dmag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

danke erst mal für die Antworten. Es ist schon interessant, wie unterschiedlich die Meinungen dazu sind. Ich werde auf jeden Fall damit zu einem Anwalt gehen und schauen, was sie/er dazu sagt.

Gruß
dmag

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