Hallo,
mal angenommen fünf Gesellschafter verfügen über 90% der Anteile einer GmbH und ein weiter besitzt 10% der Gesellschaft. Wären die fünf Gesellschafter in der Lage dem 10% Gesellschafter zu kündigen?
Bzw. was könnte der 10% Gesellschafter machen, um dies vor der Gründung zu verhindern?
Danke schon mal.
Gruß
dmag
-- Editiert von dmag am 19.12.2008 17:30
GmbH Gesellschafter kündigen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Kommt stark auf den Gesellschaftervertrag an. Der Weg zum Fachanwalt wird dir da letztlich kaum erspart bleiben - per Internet(forum) wird keine befriedigende Antwort möglich sein. Sorry.
--- editiert vom Admin
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Die Kündigung eines GmbH-Gesellschafters ist nicht möglich.
Er steht nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern ist Miteigentümer der Gesellschaft. Auch in einem Gesellschaftervertrag kann keine Rede von einer Kündigung sein.
Von einem Gesellschafter kann man sich nur trennen, wnn er freiwillig seinen Anteil abtritt oder verkauft.
In ganz besonderen Fällen z.B. bei erheblichen Verfehlungen kann ihm sein Anteil entzogen werden, aber auch dann ist er dafür zu entschädigen.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
"Von einem Gesellschafter kann man sich nur trennen, wnn er freiwillig seinen Anteil abtritt oder verkauft."
Nö, kann man auch im Gesellschaftsvertrag vereinbaren unter welchen Bedingungen das möglich ist.
Nö? Dann bitte ich um Beispiele.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
danke erst mal für die Antworten. Es ist schon interessant, wie unterschiedlich die Meinungen dazu sind. Ich werde auf jeden Fall damit zu einem Anwalt gehen und schauen, was sie/er dazu sagt.
Gruß
dmag
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