Hallo,
ich plante im März diesen Jahres eine GmbH Gründung mit einem weiteren Gesellschafter, die jedoch wegen Corona auf Hold gesetzt wurde. Dabei waren wir zu einem Beratungsgespräch bei einem Steuerberater, der daraufhin einen Notar mit der Gründung beauftragt hat. Wir hatten keinen Kontakt mit dem Notar und sind auch keine Klienten bei dem Steuerberater, haben nicht einmal unterschrieben, dass unsere Daten weitergeleitet werden dürfen.
Nun hat der Notar uns im März den Entwurf des Gesellschaftervertrages zukommen lassen, woraufhin wir sofort mit einem Stop reagiert haben, weil die Lage durch Corona eine Gründung für uns aussichtslos werden lies. (Eventagentur)
Heute haben wir eine Rechnung des Notars erhalten, der u.a. eine "Vorzeitige Beendigung des Beurkundungsverfahrens nach einer der in Nummer 21300 genannten Zeitpunktes" mit 492 Euro netto in Rechnung stellt.
Zusätzlich noch ein mal 96 Euro netto für die gleiche Position mit anderer KV-Nummer. In Summe landen wir bei 700 Euro.
Ich frage mich, wieso die Rechnung so hoch ausfällt, wenn nur der Entwurf des Gesellschaftervertrages erstellt wurde. Ich könnte verstehen, wenn er die Leistungen in Rechnung stellt, die auch erbracht wurden, meinetwegen auch die 250 Euro für einen Gesellschaftervertrag mit 2 Geschäftsführern, aber so klingt das sehr intransparent. Kann hier jemand helfen, hat der Notar korrekt abgerechnet?
GmbH Gründung - Notarkosten bei Abbruch
21. November 2020
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Frage vom 21. November 2020 | 20:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
GmbH Gründung - Notarkosten bei Abbruch
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#1
Antwort vom 21. November 2020 | 21:34
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
Zitat:Ich frage mich, wieso die Rechnung so hoch ausfällt, wenn nur der Entwurf des Gesellschaftervertrages erstellt wurde.
Weil auch der Entwurf Arbeitszeit gekostet hat und der Notar eben diese nach seinen Sätzen abrechnet
#2
Antwort vom 21. November 2020 | 22:01
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Zitat:Ich frage mich, wieso die Rechnung so hoch ausfällt, wenn nur der Entwurf des Gesellschaftervertrages erstellt wurde.
Weil auch der Entwurf Arbeitszeit gekostet hat und der Notar eben diese nach seinen Sätzen abrechnet
Ein Notar rechnet nicht nach "seinen Sätzen" ab, sondern nach dem GNotKG.
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#3
Antwort vom 22. November 2020 | 18:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119643 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWir hatten keinen Kontakt mit dem Notar und sind auch keine Klienten bei dem Steuerberater, haben nicht einmal unterschrieben, dass unsere Daten weitergeleitet werden dürfen. :
All das ist nicht notwendig, es raicht das ihr ihn beauftragt habt oder mit der Beauftragung einverstanden wart.
Zitathat der Notar korrekt abgerechnet? :
Dazu müsste man mal sie genauen Posten der Abrechnung kennen.
#4
Antwort vom 22. November 2020 | 20:01
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
ZitatEin Notar rechnet nicht nach "seinen Sätzen" ab, sondern nach dem GNotKG. :
Genau diese Sätze sind mit "seinen Sätzen" gemeint.
#5
Antwort vom 22. November 2020 | 21:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:ZitatWir hatten keinen Kontakt mit dem Notar und sind auch keine Klienten bei dem Steuerberater, haben nicht einmal unterschrieben, dass unsere Daten weitergeleitet werden dürfen. :
All das ist nicht notwendig, es raicht das ihr ihn beauftragt habt oder mit der Beauftragung einverstanden wart.
Zitathat der Notar korrekt abgerechnet? :
Dazu müsste man mal sie genauen Posten der Abrechnung kennen.
Hier kommen die Posten.
-- Editiert von robsnize am 22.11.2020 21:24
#6
Antwort vom 22. November 2020 | 21:41
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Wie hoch sollte das Stammapital sein?
#7
Antwort vom 22. November 2020 | 23:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatWie hoch sollte das Stammapital sein? :
12.500 Euro
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