GmbH Gründung - Notarkosten bei Abbruch

21. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
robsnize
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
GmbH Gründung - Notarkosten bei Abbruch

Hallo,
ich plante im März diesen Jahres eine GmbH Gründung mit einem weiteren Gesellschafter, die jedoch wegen Corona auf Hold gesetzt wurde. Dabei waren wir zu einem Beratungsgespräch bei einem Steuerberater, der daraufhin einen Notar mit der Gründung beauftragt hat. Wir hatten keinen Kontakt mit dem Notar und sind auch keine Klienten bei dem Steuerberater, haben nicht einmal unterschrieben, dass unsere Daten weitergeleitet werden dürfen.

Nun hat der Notar uns im März den Entwurf des Gesellschaftervertrages zukommen lassen, woraufhin wir sofort mit einem Stop reagiert haben, weil die Lage durch Corona eine Gründung für uns aussichtslos werden lies. (Eventagentur)

Heute haben wir eine Rechnung des Notars erhalten, der u.a. eine "Vorzeitige Beendigung des Beurkundungsverfahrens nach einer der in Nummer 21300 genannten Zeitpunktes" mit 492 Euro netto in Rechnung stellt.

Zusätzlich noch ein mal 96 Euro netto für die gleiche Position mit anderer KV-Nummer. In Summe landen wir bei 700 Euro.

Ich frage mich, wieso die Rechnung so hoch ausfällt, wenn nur der Entwurf des Gesellschaftervertrages erstellt wurde. Ich könnte verstehen, wenn er die Leistungen in Rechnung stellt, die auch erbracht wurden, meinetwegen auch die 250 Euro für einen Gesellschaftervertrag mit 2 Geschäftsführern, aber so klingt das sehr intransparent. Kann hier jemand helfen, hat der Notar korrekt abgerechnet?

Notfall oder generelle Fragen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Ich frage mich, wieso die Rechnung so hoch ausfällt, wenn nur der Entwurf des Gesellschaftervertrages erstellt wurde.


Weil auch der Entwurf Arbeitszeit gekostet hat und der Notar eben diese nach seinen Sätzen abrechnet

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat:
Ich frage mich, wieso die Rechnung so hoch ausfällt, wenn nur der Entwurf des Gesellschaftervertrages erstellt wurde.


Weil auch der Entwurf Arbeitszeit gekostet hat und der Notar eben diese nach seinen Sätzen abrechnet

Ein Notar rechnet nicht nach "seinen Sätzen" ab, sondern nach dem GNotKG.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von robsnize):
Wir hatten keinen Kontakt mit dem Notar und sind auch keine Klienten bei dem Steuerberater, haben nicht einmal unterschrieben, dass unsere Daten weitergeleitet werden dürfen.

All das ist nicht notwendig, es raicht das ihr ihn beauftragt habt oder mit der Beauftragung einverstanden wart.



Zitat (von robsnize):
hat der Notar korrekt abgerechnet?

Dazu müsste man mal sie genauen Posten der Abrechnung kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Ein Notar rechnet nicht nach "seinen Sätzen" ab, sondern nach dem GNotKG.


Genau diese Sätze sind mit "seinen Sätzen" gemeint.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
robsnize
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von robsnize):
Wir hatten keinen Kontakt mit dem Notar und sind auch keine Klienten bei dem Steuerberater, haben nicht einmal unterschrieben, dass unsere Daten weitergeleitet werden dürfen.

All das ist nicht notwendig, es raicht das ihr ihn beauftragt habt oder mit der Beauftragung einverstanden wart.



Zitat (von robsnize):
hat der Notar korrekt abgerechnet?

Dazu müsste man mal sie genauen Posten der Abrechnung kennen.


Hier kommen die Posten.


-- Editiert von robsnize am 22.11.2020 21:24

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Wie hoch sollte das Stammapital sein?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
robsnize
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Wie hoch sollte das Stammapital sein?


12.500 Euro

1x Hilfreiche Antwort

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