Hallo zusammen!
Meine Frage hat vielleicht bedingt mit dem Rechtlichen zu tun, vielleicht kann mir dennoch jemand weiter helfen.
Gesellschafter 1 und Gesellschafter 2 beabsichtigen die Gründung einer GmbH. Als Stammeinlage ist ein Internetportal mit einem nachweisbaren Wert (Erstellungswert) von über 30.000 EUR vorgesehen, welches von Gesellschafter 2 eingebracht wird.
Gesellschafter 1 soll als geschäftsführender Gesellschafter tätig werden, auf dessen Idee und Konzept die GmbH beruht, jedoch keinem messbaren Wert entspricht.
Muss Gesellschafter 1 zur Gründung der GmbH noch einen Mindestbetrag/ Betrag X einbringen, oder reicht der Wert des durch den Gesellschafter 2 eingebrachten Internetportals völlig aus, um eine Gründung vorzunehmen?
Freue mich über jede Hinweise und Tipps!
Vielen Dank und Gruß
GmbH- Gründung - Stammeinlage
27. November 2011
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Frage vom 27. November 2011 | 15:44
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 61x hilfreich)
GmbH- Gründung - Stammeinlage
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#1
Antwort vom 27. November 2011 | 16:53
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1037x hilfreich)
Gründet lieber eine UG mit echten Kapital. Eine "Sachgründung" mit dem Wert irgendeiner Webseite könnte im Konkursfall zu "nicht bezahlten "Stammkapital führen.
Eine UG (Billig GmbH) geht mit 500 Euro Kapital.
Eine Webseite für 30000 Euro muss aber was ganz tolles sein.
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