Hallo zusammen,
kürzlich wurde eine GmbH gegründet. Es wurde:
- der Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt
- seitens des Notars ein Hinweis an das Finanzamt geschickt
- noch kein Geschäftskonto eröffnet
- noch keine Eintragung in das Handelsregister vorgenommen
Im Gesellschaftsvertrag steht, dass das Stammkapital 25.000,- beträgt und dass dieses als Bareinlage gezahlt wird. Nun ist es so, dass aufgrund von höherer Gewalt die Einzahlung des Stammkapitals zum Problem wurde. Ich habe erfahren, dass man nur die Hälfte, also 12.500,- zahlen muss und die Zahlung der restlichen 12.500,- einem selbst überlassen ist. Außerdem kann man das Kapital als Sacheinlage darlegen. Wäre es also nun möglich, Sacheinlagen, die für das Geschäft sowieso benötigt werden, im Wert von 12.500,- zu beschaffen? Falls nicht, wäre es möglich, lediglich 12.500,- als Bareinlage vorzunehmen? Muss hierzu der Gesellschaftsvertrag abgeändert werden, wenn:
- nur die Hälfte des Stammkapitals von 25.000,- gezahlt wird
- die Zahlung als Sacheinlage getätigt wird
Danke und Grüße.
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GmbH Gründung Stammkapital Abänderung
20. Oktober 2014
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Frage vom 20. Oktober 2014 | 08:03
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 15x hilfreich)
GmbH Gründung Stammkapital Abänderung
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2014 | 22:12
Von
Status: Unbeschreiblich (116328 Beiträge, 39251x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Nun ist es so, dass aufgrund von höherer Gewalt die Einzahlung des Stammkapitals zum Problem wurde. <hr size=1 noshade>
Ich haben die Zanlando Rechung von meiner Frau bezahlen müssen, ist keine höhere Gewalt

quote:<hr size=1 noshade>
Muss hierzu der Gesellschaftsvertrag abgeändert werden, wenn:
- nur die Hälfte des Stammkapitals von 25.000,- gezahlt wird
- die Zahlung als Sacheinlage getätigt wird <hr size=1 noshade>
Selbstverständlich muss das entsprechend geändert werden, wenn die Einlagen anders erfolgen sollen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 20. Oktober 2014 | 22:26
Von
Status: Schlichter (7869 Beiträge, 4455x hilfreich)
quote:
Falls nicht, wäre es möglich, lediglich 12.500,- als Bareinlage vorzunehmen?
Ja.
quote:
Muss hierzu der Gesellschaftsvertrag abgeändert werden
Nein, es genügt, wenn die Hälfte des Stammkapitals einezahlt worden ist.
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" "
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#3
Antwort vom 21. Oktober 2014 | 14:04
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 15x hilfreich)
quote:
Ich haben die Zanlando Rechung von meiner Frau bezahlen müssen, ist keine höhere Gewalt
Überflutung im Land meiner Geschäftspartner mit tausenden Betroffenen, darunter auch ebendiese, wodurch momentan keine Geschäfte zustande kommen können.
quote:
Nein, es genügt, wenn die Hälfte des Stammkapitals einezahlt worden ist.
Danke für die Antwort. Wäre es möglich, aussließlich Sachwerte zu erbringen? Müssen diese dann für den Anfang in Höhe von 12.500€, oder 25.000€ vorhanden sein?
Grüße.
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#4
Antwort vom 21. Oktober 2014 | 14:44
Von
Status: Unbeschreiblich (116328 Beiträge, 39251x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>wodurch momentan keine Geschäfte zustande kommen können. <hr size=1 noshade>
Die Bareinlage sollte durch diese (zumindest teilweise) erbracht werden?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#5
Antwort vom 21. Oktober 2014 | 17:47
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1371x hilfreich)
Man sollte vielleicht noch bedenken, dass eine Eintragung ins HR erst erfolgen kann, wenn wenigstens die Hälfte des Stammkapitals auch tatsächlich eingezahlt ist. Und erst mit Eintragung gibt es die Haftungsbeschränkung der GmbH.
Verstehe ich das richtig, dass zukünftige Umsätze als Einlage verwendet werden sollen? Wie geht das?
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