Hallo,
kann der vorläufige Insolvenzverwalter auch Überweisungen rückbuchen lassen, oder gilt das nur für Lastschriften?
Hintergrund: Einen Tag vor Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurden noch fällige Rechnungen per Überweisung beglichen. Allerdings alles absolut sauber, nur Kleinbeträge, keine Begünstigung, etc.
Zu diesem Zeitpunkt war aber noch nicht ersichlich, dass die GmbH am folgenden Tag Insolvenz anmelden muss. (Kein Unsinn, Tatsache. Hängt mit dem Rückfluss des Vertriebsgeschäftes und dem Abrechnungsverfahren zusammen).
Danke für Antwort!
Grüße
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-- Editiert am 19.04.2010 10:05
-- Editiert am 19.04.2010 10:06
GmbH Insolvenz - Rückbuchung von Überweisungen?
19. April 2010
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Frage vom 19. April 2010 | 09:46
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 19x hilfreich)
GmbH Insolvenz - Rückbuchung von Überweisungen?
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#1
Antwort vom 20. April 2010 | 13:20
Von
Status: Schüler (446 Beiträge, 82x hilfreich)
Rückbuchungen sind banktechnisch nicht möglich. Allerdings kann der Insolvenzverwalter die Zahlungen anfechten und die Gelder zurück verlangen.
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