GmbH Insolvenz

18. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
go569319-68
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH Insolvenz

A und B sind einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer einer GmbH. Die Stammkapitalziffer der Gesellschaft sollte danach 50.000 € betragen, Zahlung der Bareinlagen am 15.7.2013 auf ein von der GmbH i.G. errichtetes Bankkonto. Eintragung HR: 1.8.2013. Am 5.8.2013 wurden die von A und B insgesamt eingezahlten 50.000 € von der nunmehrigen GmbH (vertreten durch A) auf ein Konto der X-OHG überwiesen, deren einzige Gesellschafter A und B sind. A und B sind nach dem Gesellschaftsvertrag der X-OHG gemeinschaftlich vertretungsbefugt. In den Bilanzen der X-OHG wird die Zahlung der GmbH als „Darlehensforderung GmbH 50.000 €" ausgewiesen.

Am 1.12.2020 ist über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Meine Frage ist nun, ob und ggf. in welcher Höhe A und B als Gesellschafter der GmbH wegen der Auszahlung der 50.000 € an die X-OHG in Anspruch nehmen kann.


-- Editiert von go569319-68 am 18.01.2021 14:41

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von go569319-68):
A und B sind einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer einer GmbH.

Wer sind die GmbH-Gesellschafter?
Zitat:
Die Stammkapitalziffer der Gesellschaft sollte danach 50.000 € betragen

Was soll eine "Stammkapitalziffer" sein? Eine GmbH hat ein Stammkapital. Das muss von den Gesellschaftern bei Gründung der GmbH zu mindestens 50% eingezahlt werden.

Zitat:
Zahlung der Bareinlagen am 15.7.2013 auf ein von der GmbH i.G. errichtetes Bankkonto. Eintragung HR: 1.8.2013. Am 5.8.2013 wurden die von A und B insgesamt eingezahlten 50.000 € von der nunmehrigen GmbH (vertreten durch A) auf ein Konto der X-OHG überwiesen, deren einzige Gesellschafter A und B sind.

Das von den Gesellschaftern eingezahlte Stammkapital steht der GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer, für ihre Tätigkeit zur Verfügung.
Inwieweit steht die Zahlung von 50.000€ im Zusammenhang mit der Tätigkeit der GmbH?

Zitat:

A und B sind nach dem Gesellschaftsvertrag der X-OHG gemeinschaftlich vertretungsbefugt. In den Bilanzen der X-OHG wird die Zahlung der GmbH als „Darlehensforderung GmbH 50.000 €" ausgewiesen.

Also hat die Gmbh der X-OHG ein Darlehen in Höhe von 50.000€ gegeben?

Zitat:
Am 1.12.2020 ist über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Meine Frage ist nun, ob und ggf. in welcher Höhe A und B als Gesellschafter der GmbH wegen der Auszahlung der 50.000 € an die X-OHG in Anspruch nehmen kann.

Den Satz bitte noch mal formulieren. Wer möchte wen in Anspruch nehmen?

Wenn A und B auch Gesellschafter der GmbH sind und das Stammkapital an die ihnen gehörende X-OHG durchgereicht haben, wird das nicht nur das Finanzamt interessieren.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120300 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von go569319-68):
ob und ggf. in welcher Höhe A und B als Gesellschafter der GmbH wegen der Auszahlung der 50.000 € an die X-OHG in Anspruch nehmen kann.

Im Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter das Sagen und nicht der GF oder die Gesellschafter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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