A und B sind einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer einer GmbH. Die Stammkapitalziffer der Gesellschaft sollte danach 50.000 € betragen, Zahlung der Bareinlagen am 15.7.2013 auf ein von der GmbH i.G. errichtetes Bankkonto. Eintragung HR: 1.8.2013. Am 5.8.2013 wurden die von A und B insgesamt eingezahlten 50.000 € von der nunmehrigen GmbH (vertreten durch A) auf ein Konto der X-OHG überwiesen, deren einzige Gesellschafter A und B sind. A und B sind nach dem Gesellschaftsvertrag der X-OHG gemeinschaftlich vertretungsbefugt. In den Bilanzen der X-OHG wird die Zahlung der GmbH als „Darlehensforderung GmbH 50.000 €" ausgewiesen.
Am 1.12.2020 ist über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Meine Frage ist nun, ob und ggf. in welcher Höhe A und B als Gesellschafter der GmbH wegen der Auszahlung der 50.000 € an die X-OHG in Anspruch nehmen kann.
-- Editiert von go569319-68 am 18.01.2021 14:41
GmbH Insolvenz
18. Januar 2021
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Frage vom 18. Januar 2021 | 14:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH Insolvenz
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#1
Antwort vom 18. Januar 2021 | 15:46
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
ZitatA und B sind einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer einer GmbH. :
Wer sind die GmbH-Gesellschafter?
Zitat:Die Stammkapitalziffer der Gesellschaft sollte danach 50.000 € betragen
Was soll eine "Stammkapitalziffer" sein? Eine GmbH hat ein Stammkapital. Das muss von den Gesellschaftern bei Gründung der GmbH zu mindestens 50% eingezahlt werden.
Zitat:Zahlung der Bareinlagen am 15.7.2013 auf ein von der GmbH i.G. errichtetes Bankkonto. Eintragung HR: 1.8.2013. Am 5.8.2013 wurden die von A und B insgesamt eingezahlten 50.000 € von der nunmehrigen GmbH (vertreten durch A) auf ein Konto der X-OHG überwiesen, deren einzige Gesellschafter A und B sind.
Das von den Gesellschaftern eingezahlte Stammkapital steht der GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer, für ihre Tätigkeit zur Verfügung.
Inwieweit steht die Zahlung von 50.000€ im Zusammenhang mit der Tätigkeit der GmbH?
Zitat:
A und B sind nach dem Gesellschaftsvertrag der X-OHG gemeinschaftlich vertretungsbefugt. In den Bilanzen der X-OHG wird die Zahlung der GmbH als „Darlehensforderung GmbH 50.000 €" ausgewiesen.
Also hat die Gmbh der X-OHG ein Darlehen in Höhe von 50.000€ gegeben?
Zitat:Am 1.12.2020 ist über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Meine Frage ist nun, ob und ggf. in welcher Höhe A und B als Gesellschafter der GmbH wegen der Auszahlung der 50.000 € an die X-OHG in Anspruch nehmen kann.
Den Satz bitte noch mal formulieren. Wer möchte wen in Anspruch nehmen?
Wenn A und B auch Gesellschafter der GmbH sind und das Stammkapital an die ihnen gehörende X-OHG durchgereicht haben, wird das nicht nur das Finanzamt interessieren.
#2
Antwort vom 18. Januar 2021 | 15:59
Von
Status: Unbeschreiblich (120300 Beiträge, 39869x hilfreich)
Zitatob und ggf. in welcher Höhe A und B als Gesellschafter der GmbH wegen der Auszahlung der 50.000 € an die X-OHG in Anspruch nehmen kann. :
Im Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter das Sagen und nicht der GF oder die Gesellschafter.
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