Hallo
Wie stellt sich die Rechtslage in dem folgenden Fall dar:
Ein geschäftsführender Gesellschafter hat seine Anteile abgetreten. Der Notar hatte vergessen einen neuen Geschäftsführer zu beurkunden. Nun bekommt die Gesellschaft Vollstreckungsbescheide vom Finanzamt wegen Umsatzsteuer und möchte Insolvenz beantragen. Der neue Gesellschafter ist noch nicht eingetragen. Sollte man warten bis der neue Gesellschafter im HR eingetragen ist, da der Geschäftsführer nicht will, dass man ihm die Insolvenz anrechnet und Probleme mit dem Finanzamt nach der Insolvenz bekommt. Es ist kein Vermögen da, dass verteilt werden kann. Das FA wurde insofern nicht benachteiligt, so dass es keine Nachforderungen stellen kann.
Gruss
Aladdin
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"Aladdin"
GmbH Insolvenz anmelden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Also zwischen dem "abtreten" und jetzt entstand dann der Grund für den Konkursantrag ?
quote:
Es ist kein Vermögen da
Hat der geschäftsführende Gesellschafter vergessen rechtzeitig Konkurs anzumelden ? Und meinte mit "abtreten" aus der Nummer zu kommen.
An wen tritt man denn eine solche GmbH ab :-)
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Nein, im Gegenteil der Firmeninhaber war nur ein Strohmann
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"Aladdin"
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Sobald Ihr mangels Masse in Insolvenz geht prüft der Staatsanwalt eh genau nach ab wann das absehbar war.
Beantragt ein neuer GF rechtzeitig Insolvenz so schädigt das nicht seinen Ruf, auch interessiert das keinen das er mal einen Insolvenzantrag gestellt hat. Jedoch würde keiner GF eine Firma werden nur um Sie abzuwickeln, das es ja auch kein Gehalt geben wird.
Über kurz oder lang kommt eh der Staatsanwalt vorbei
Über GmbH`s ohne GF gibts viele Wegseiten bei google
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Die Gesellschafter werden nicht im Handelsregister eingetragen.
Es wird lediglich eine neue Gesellschafterliste (vom Notar zu erstellen) beim Registergericht eingereicht.
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Der Staatsanwalt prüft vor allem ob Insolvenzverschleppung vorliegt. Wann muss Insolvenz angemeldet werden, schon bei der 1. Mahnung des Finanzamtes, wo man noch nicht weiss ob die Forderung richtig ist, da diese auf Schätzungen beruht oder erst nachdem klar ist, wieviel man tatsächlich schuldig ist?
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"Aladdin"
Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit.
Da die "Mahnung" bereits eine Mahngebühr enthält, die auf jeden Fall fällig ist wäre man also mit dieser Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit.
Auf was wartet ihr denn, die Firma macht nichts und hat kein Geld. Entweder weiter führen, beenden oder in Konkurs gehen
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