Hallo,
Ich bin in einer GmbH als Gesellschafter mit 10% Einlage.
Ich habe Anfang des Jahres schriftlich den Austritt aus der GmbH gekündigt.
Bis heute wurde keine Gesellschfterversammlung einberufen.
Nun habe ich bedenken ob dies überhaupt noch diese Jahr passiert.
Meine frage ist, ob es eine Frist gibt bis wann spätestens eine Gesellschafterversamllung durchgeführt werden muss?
GmbH Kündigung zum Jahresende. Bis wann Gesellschaftterversammlung
19. August 2019
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Frage vom 19. August 2019 | 17:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH Kündigung zum Jahresende. Bis wann Gesellschaftterversammlung
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#1
Antwort vom 19. August 2019 | 23:36
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 154x hilfreich)
Ist denn ein "Ausstieg aus der GmbH" im Gesellschaftervertrag so einfach vorgesehen ? Gibts denn was zu verteilen ?
#2
Antwort vom 20. August 2019 | 00:02
Von
Status: Unbeschreiblich (120358 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatBis heute wurde keine Gesellschfterversammlung einberufen. :
Warum hätte eine einberufen werden sollen?
ZitatIst denn ein "Ausstieg aus der GmbH" im Gesellschaftervertrag so einfach vorgesehen ? :
Irrelevant, denn er hat den Austritt ja storniert:
ZitatIch habe Anfang des Jahres schriftlich den Austritt aus der GmbH gekündigt. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. August 2019 | 08:35
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Einen Gesellschaftsanteil an einer GmbH kündigen? Geht nicht. Also keine Ges.-Versammlung notwendig, sondern Schriftstück in Rundablage P.
#4
Antwort vom 20. August 2019 | 11:42
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Zitat:Ich habe Anfang des Jahres schriftlich den Austritt aus der GmbH gekündigt.
Man kann keinen "Austritt aus der GmbH kündigen".
Der Satz ist im übrigen inhaltlich völlig unverständlich.
Als Gesellschafter einer GmbH kann man - nach den Regeln sowohl des GmbHG als auch des Gesellschaftsvertrages - als Gesellschafter aus der GmbH austreten. Das macht man, indem man die Gesellschaftsanteile einem anderen überträgt. Ob, wie und wem man sie übertragen kann, regelt üblicherweise der Gesellschaftsvertrag. Ggf. fallen sonst die Gesellschaftsanteile den übrigen Gesellschaftern zu.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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