GmbH-Mantel - Aufbringung des Stammkapitals?

2. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sukama
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 32x hilfreich)
GmbH-Mantel - Aufbringung des Stammkapitals?

Hallo,

ich sehe immer wieder Angebote, dass GmbH-Mantel verkauft werden. Die GmbH wurde bereits eingetragen und das Stammkapital einbezahlt.

Wenn man nun diesen GmbH-Mantel erwirbt, muss man dann das Stammkapital nochmals investieren/einzahlen?
(Bei den ganzen Angebote steht jedes Mal dabei, dass das Stammkapital nicht im Kaufpreis enthalten ist...was soweit auch logisch ist)

Ich habe noch gelesen, dass bei einer Insolvenz man trotzdem für 25.000€ haftbar gemacht werden kann(also das urspüngliche Stammkapital). Ist ja soweit korrekt oder?

Wenn man das Stammkapital nicht erneut einzahlen muss, hört sich ja das Ganze ziemlich verlockend an oder gibt es da doch noch ein paar Probleme? Klar Notargebühren etc. müssen noch bezahlt werden, aber sonst?

Mich würde da die momentane Situation einfach Mal interessieren und ob jemand genaueres weiß oder bereits einen GmbH-Mantel erworben hat.

Danke im Voraus

Notfall oder generelle Fragen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Bei den ganzen Angebote steht jedes Mal dabei, dass das Stammkapital nicht im Kaufpreis enthalten ist...was soweit auch logisch ist


Das Stammkapital ist in der Regel an den Verkäufer zu zahlen, da man es ja mit der GmbH übernimmt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gmbh-welt.de
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi
Es hängt von einigen Faktoren ab, ob und wie viel Stammkapital beim Kauf eines GmbH Mantels gezahlt oder erbracht werden muss.

Zum Beispiel, ob mehrere Dinge der Gesellschaft beim Kauf geändert werden. Ab einem gewissen Punkt ist es eine faktische Neugründung und dann muss das Stammkapital voll eingebracht werden - beim Kauf!.




-----------------
"Mit freundlichen Grüßen

Sascha Wandler


-- Editiert Moderator am 21.01.2014 15:07

-- Editiert Moderator am 30.01.2014 09:40

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Rechtsanwalt Christian Schilling
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 112x hilfreich)

Das Stichwort lautet "wirtschaftliche Neugründung" ... ohne anwaltlichen Rat ist das Haftungsrisiko erheblich.

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""

2x Hilfreiche Antwort

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