Hallo zusammen,
angenommen es wird eine XYZ GmbH in Hamburg gegründet (wohnsitz) und ein Gewerbe als Hauptbetriebsstätte in Stuttgart. Muss dann noch in Hamburg ein Gewerbe angemeldet werden obwohl dort keinerlei tätigkeiten ausgeübt werden? Hier geht es u.a. um GEZ, IHK ect....
Viele Grüße
GmbH Sitz und Gewerbe
25. August 2021
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Frage vom 25. August 2021 | 21:35
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 10x hilfreich)
GmbH Sitz und Gewerbe
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#1
Antwort vom 26. August 2021 | 01:24
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatMuss dann noch in Hamburg ein Gewerbe angemeldet werden obwohl dort keinerlei tätigkeiten ausgeübt werden? :
Ja, weil die GmbH selbst immer ein Gewerbebetrieb ist (einzige Ausnahme: ihre Geschäftstätigkeit beschränkt sich auf die Verwaltung ausschließlich eigenen Vermögens).
#2
Antwort vom 27. August 2021 | 11:52
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 10x hilfreich)
Vielen Dank.
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#3
Antwort vom 27. August 2021 | 17:21
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
Zitatangenommen es wird eine XYZ GmbH in Hamburg gegründet (wohnsitz) und ein Gewerbe als Hauptbetriebsstätte in Stuttgart. Muss dann noch in Hamburg ein Gewerbe angemeldet werden obwohl dort keinerlei tätigkeiten ausgeübt werden? Hier geht es u.a. um GEZ, IHK ect.... :
Die Gewerbeanmeldung muss am Sitz der Gesellschaft angemeldet werden.
Die inländische Geschäftsanschrift kann vom Sitz abweichen; dort muss kein Gewerbe angemeldet werden.
#4
Antwort vom 28. August 2021 | 23:21
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatDie inländische Geschäftsanschrift kann vom Sitz abweichen; dort muss kein Gewerbe angemeldet werden. :
Das hängt davon ab, ob es eine Betriebsstätte ist (keine eigene Gewerbeanmeldung notwendig) oder eine Zweigniederlassung (eigene Gewerbeanmeldung nötig).
Die Zweigniederlassung isteine vom Hauptgeschäft räumlich getrennte Niederlassung, die als zusätzlicher, auf die Dauer gedachter Mittelpunkt des Betriebes geschaffen ist, von dem aus zwar nicht alle Geschäfte der Hauptniederlassung, aber doch die das Unternehmen kennzeichnenden, wesentlichen Geschäfte selbständig getätigt werden. Die Selbständigkeit, die die Zweigniederlassung aufweisen muss, wird neben der räumlichen Trennung durch eine eigene Leitung mit einer gewissen Dispositionsfreiheit, eventuell eine eigene Buchführung, eine eigene Bilanzierung und ein eigenes Geschäftsvermögen begründet. All das muss Ausdruck einer auf Dauer angelegten Organisationsstruktur sein. Die Zweigstelle muss daher so organisiert sein, dass sie beim Wegfall der Hauptniederlassung fortbestehen könnte.
#5
Antwort vom 29. August 2021 | 10:29
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
ZitatDas hängt davon ab, ob es eine Betriebsstätte ist (keine eigene Gewerbeanmeldung notwendig) oder eine Zweigniederlassung (eigene Gewerbeanmeldung nötig). :
Die inländische Geschäftsanschrift muss keine Betriebsstätte sein. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass Zustellungen an die Gesellschaft an diese Anschrift erfolgen kann. Es genügt ein Briefkasten.
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