GmbH Sitz und Gewerbe

25. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
japa123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)
GmbH Sitz und Gewerbe

Hallo zusammen,

angenommen es wird eine XYZ GmbH in Hamburg gegründet (wohnsitz) und ein Gewerbe als Hauptbetriebsstätte in Stuttgart. Muss dann noch in Hamburg ein Gewerbe angemeldet werden obwohl dort keinerlei tätigkeiten ausgeübt werden? Hier geht es u.a. um GEZ, IHK ect....

Viele Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von japa123):
Muss dann noch in Hamburg ein Gewerbe angemeldet werden obwohl dort keinerlei tätigkeiten ausgeübt werden?

Ja, weil die GmbH selbst immer ein Gewerbebetrieb ist (einzige Ausnahme: ihre Geschäftstätigkeit beschränkt sich auf die Verwaltung ausschließlich eigenen Vermögens).

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
japa123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von japa123):
angenommen es wird eine XYZ GmbH in Hamburg gegründet (wohnsitz) und ein Gewerbe als Hauptbetriebsstätte in Stuttgart. Muss dann noch in Hamburg ein Gewerbe angemeldet werden obwohl dort keinerlei tätigkeiten ausgeübt werden? Hier geht es u.a. um GEZ, IHK ect....

Die Gewerbeanmeldung muss am Sitz der Gesellschaft angemeldet werden.

Die inländische Geschäftsanschrift kann vom Sitz abweichen; dort muss kein Gewerbe angemeldet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Die inländische Geschäftsanschrift kann vom Sitz abweichen; dort muss kein Gewerbe angemeldet werden.

Das hängt davon ab, ob es eine Betriebsstätte ist (keine eigene Gewerbeanmeldung notwendig) oder eine Zweigniederlassung (eigene Gewerbeanmeldung nötig).

Die Zweigniederlassung isteine vom Hauptgeschäft räumlich getrennte Niederlassung, die als zusätzlicher, auf die Dauer gedachter Mittelpunkt des Betriebes geschaffen ist, von dem aus zwar nicht alle Geschäfte der Hauptniederlassung, aber doch die das Unternehmen kennzeichnenden, wesentlichen Geschäfte selbständig getätigt werden. Die Selbständigkeit, die die Zweigniederlassung aufweisen muss, wird neben der räumlichen Trennung durch eine eigene Leitung mit einer gewissen Dispositionsfreiheit, eventuell eine eigene Buchführung, eine eigene Bilanzierung und ein eigenes Geschäftsvermögen begründet. All das muss Ausdruck einer auf Dauer angelegten Organisationsstruktur sein. Die Zweigstelle muss daher so organisiert sein, dass sie beim Wegfall der Hauptniederlassung fortbestehen könnte.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das hängt davon ab, ob es eine Betriebsstätte ist (keine eigene Gewerbeanmeldung notwendig) oder eine Zweigniederlassung (eigene Gewerbeanmeldung nötig).

Die inländische Geschäftsanschrift muss keine Betriebsstätte sein. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass Zustellungen an die Gesellschaft an diese Anschrift erfolgen kann. Es genügt ein Briefkasten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen