Hallo,
ist es bei einer GmbH notwendig, dass die Verhältnisse von den Einlagen, den Anteilen und den Stimmrechten gleich hoch sind?
Oder wäre es beispielsweise denkbar, dass ein Gesellschafter 50 % der Anteile hält, aber nur 10% der Einlagen leistet und 30% der Stimmrechte hat?
Gemäß §5 (3) GmbHG
sollten zumindest die Anteile und die Einlagen voneinander abweichen dürfen oder?
(3) Die Höhe der Nennbeträge der einzelnen Geschäftsanteile kann verschieden bestimmt werden. Die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile muss mit dem Stammkapital übereinstimmen.
Viele Grüße
nyr
-- Editiert von nyr am 13.09.2018 15:28
GmbH - Übereinstimmung Einlagenhöhe und Anteile notwendig?
13. September 2018
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Frage vom 13. September 2018 | 15:26
Von
Status: Schüler (465 Beiträge, 79x hilfreich)
GmbH - Übereinstimmung Einlagenhöhe und Anteile notwendig?
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