GmbH - Übereinstimmung Einlagenhöhe und Anteile notwendig?

13. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)
GmbH - Übereinstimmung Einlagenhöhe und Anteile notwendig?

Hallo,

ist es bei einer GmbH notwendig, dass die Verhältnisse von den Einlagen, den Anteilen und den Stimmrechten gleich hoch sind?

Oder wäre es beispielsweise denkbar, dass ein Gesellschafter 50 % der Anteile hält, aber nur 10% der Einlagen leistet und 30% der Stimmrechte hat?

Gemäß §5 (3) GmbHG sollten zumindest die Anteile und die Einlagen voneinander abweichen dürfen oder?
(3) Die Höhe der Nennbeträge der einzelnen Geschäftsanteile kann verschieden bestimmt werden. Die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile muss mit dem Stammkapital übereinstimmen.

Viele Grüße
nyr

-- Editiert von nyr am 13.09.2018 15:28

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen