Hallo,
darf ich als Minderjähriger eine GmbH gründen und gleichzeitig als Gesellschafter und Geschäftsführer fungieren?
§6 GmbHG :<hr size=1 noshade>(2) Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. <hr size=1 noshade>
Beschluss des Vormundschaftsgericht:<hr size=1 noshade>Der Betroffene ist im Rahmen der Vorgaben des §112 BGB für die Geschäfte des Gewerbebetriebs unbeschränkt geschäftsfähig. <hr size=1 noshade>
§112 BGB :<hr size=1 noshade>(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.
(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden. <hr size=1 noshade>
Ich bin mir da nicht so sicher... was wisst ihr?
-- Editiert am 23.05.2009 13:21