GmbH als Minderjähriger

23. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
DerMitSkill
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH als Minderjähriger

Hallo,
darf ich als Minderjähriger eine GmbH gründen und gleichzeitig als Gesellschafter und Geschäftsführer fungieren?

§6 GmbHG :<hr size=1 noshade>(2) Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. <hr size=1 noshade>


Beschluss des Vormundschaftsgericht:<hr size=1 noshade>Der Betroffene ist im Rahmen der Vorgaben des §112 BGB für die Geschäfte des Gewerbebetriebs unbeschränkt geschäftsfähig. <hr size=1 noshade>


§112 BGB :<hr size=1 noshade>(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.
(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden. <hr size=1 noshade>


Ich bin mir da nicht so sicher... was wisst ihr?

-- Editiert am 23.05.2009 13:21

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DAvE LE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ab 18 Jahren kannst Du Dir eine Firma gründen. Wie Du schriebst, bist Du minderjährig und brauchst somit die Unterschrift Deiner Eltern.

Bei einer GmbH brauchst Du ein Stammkapital von 25.000 EUR. Sprich, ohne dieser Summe kannst Du keine GmbH gründen.

bye DAvE ..

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerMitSkill
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe mich schon anwaltlich beraten lassen. Siehe hier und hier.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DAvE LE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ah, interessant. Danke!

Welch ein Glück, das ich schon über 18 Jahre bin ;-)

bye DAvE ..

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen