GmbH auslaufen lassen

3. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
max400
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
GmbH auslaufen lassen

Hallo,
Es geht um die GmbH eines alleinigen Gesellschafter Geschäftsführers mit 3 Angestellten. (2 + 1*450Eur)
Der GF/GS möchte aus gesundheitlichen Gründen deutlich weniger / gar nicht mehr arbeiten.
Die Angestellten könnten zu den Kunden wechseln.
Bis zur Rente mit 62 fehlen noch 7 Jahre.
Die GmbH könnte ein kleines Gehalt an den GF/GS zahlen und, wenn er 62 ist, per Einmalzahlung seine zugesagte Rente(mit Abschlägen). Wenn sich was ergibt könnte der GF/GS ab und zu einen Auftrag für sich annehmen, wenn nicht egal.
Wie ist das beim FA? Thema: Die Rente muß erdient sein (oder so ähnlich). Eigentlich ist sie das in den vergangenen 15 Jahren durch v.h. geringes Gehalt, Sparsamkeit und viel viel Arbeit.
Kann man das machen oder sind da massive Probleme zu erwarten.
Wie ist die Empfehlung in einem solchen Fall
Danke


-- Editiert von max400 am 03.05.2019 15:37

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Steuerberater / Fachanwalt die Sache beurteilen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
max400
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Na ja, vom St.Ber. weis ich das mit dem 'erdienen' ja. Er sagte (mehr oder weniger wörtlich) "Ha ha, nein, wie soll das gehen? Die Rente muß ja erdient sein. Es gibt keine Möglichkeit eine GmbH ruhen zu lassen. Der Jahresabschluß muß immer sein und wenn die GmbH nichts verdient müssen wir schlimstenfalls die Rückstellungen auflösen."
Aber da muß es doch findige, rechtlich korrekte alternativen geben! Oder bin ich nun Opfer meines (ehemaligen) Tatendranges?

-- Editiert von max400 am 06.05.2019 14:30

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)


Für die steuerliche Anerkennung muss die GGF-Zusage:
•zivilrechtlich wirksam erteilt werden, ein Gesellschafterbeschluss ist daher erforderlich. Das gilt auch auf für die Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung.
•schriftlich, klar, eindeutig und im Voraus erteilt sein.
•erdienbar sein: Die erstmalige Erteilung oder die Erhöhung einer bestehenden Zusage muss spätestens zehn Jahre vor der frühestmöglichen Inanspruchnahme erfolgen.
•ein steuerlich anerkanntes reguläres Pensionsalter festlegen (bei ab 9. Dezember 2016 neu erteilten Versorgungszusagen darf für beherrschende GGF 67 Jahre beziehungsweise 62 Jahre für nicht-beherrschende GGF nicht unterschritten werden).
•finanzierbar sein.
•angemessen sein.
•die Probezeiten einhalten: das Unternehmen muss fünf Jahre bestehen und der GGF muss mindestens zwei bis drei Jahre dort tätig sein.


Ansonsten kann die GmbH nicht in dem Sinne ruhen.. sie läuft weiter, wenn auch mit deutlich geringen Umsätzen.

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#4
 Von 
max400
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Für die steuerliche Anerkennung muss die GGF-Zusage:
•zivilrechtlich wirksam erteilt werden, ein Gesellschafterbeschluss ist daher erforderlich.

ist vor ca 15 Jahren geschehen

Zitat:
Das gilt auch auf für die Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung.

gibt es nicht, das Geld ist NICHT in einer Versicherung!

Zitat:
•schriftlich, klar, eindeutig und im Voraus erteilt sein.

ist vor ca 15 Jahren geschehen

Zitat:
•erdienbar sein: Die erstmalige Erteilung oder die Erhöhung einer bestehenden Zusage muss spätestens zehn Jahre vor der frühestmöglichen Inanspruchnahme erfolgen.

Das Geld ist JETZT schon da (für eine Rente mit 62), früheste Rententermin in 7,5 Jahren

Zitat:
•ein steuerlich anerkanntes reguläres Pensionsalter festlegen (bei ab 9. Dezember 2016 neu erteilten Versorgungszusagen darf für beherrschende GGF 67 Jahre beziehungsweise 62 Jahre für nicht-beherrschende GGF nicht unterschritten werden).

Versorgungszusage ist ca 15 jahre alt, alles mit StBer. Lt. StBer kann die Rente mit Abzügen im Alter von 62 Jahren beginnen. das ist in 7,5 jahren

Zitat:
•finanzierbar sein.

Geld ist in den letzten 15 jahren verdient

Zitat:
•angemessen sein.

das ist es, eher zu wenig als zu viel!

Zitat:
•die Probezeiten einhalten: das Unternehmen muss fünf Jahre bestehen und der GGF muss mindestens zwei bis drei Jahre dort tätig sein.

ca 15 Jahre


Wie beurteilt das das FA?
können 6,5 - 7 Jahre wenig bis kein Umsatz und in dieser Zeit eine Verringerung des Gehaltes für den GGF um rd. 35 % dazu führen, das die Rente plötzlich als nicht erdient oder als nicht angemessen angesehen wird?
Oder andersrum, was wird betrachtet? Die Historie der Firma, seid der GGF den Laden leitet oder die letzten 3-5 Jahre?
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Also ich wüsste nicht, was das FA bemängeln sollte. Bei diesen Rentenkonstellationen geht es auch hauptsächlich um verdeckte Gewinnausschüttungen o.ä.

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