Hallo Forenmitglieder,
folgender Sachverhalt, ich würde gerne eine Einschätzung haben, der Plan ist erst in der Anfangsphase.
Person A und Person B haben derzeit beide Einzelfirmen. Da beide im selben Segment tätig sind und sich hervorragend ergänzen (derzeit muss einmal Person A -> Person B beauftragen und dann wieder umgekehrt) und sich auch ansonsten immer einig bei allen Dingen sind, denken beide darüber nach, ihre selbständige Tätigkeit einzustellen und eine GmbH zu gründen. Andere Rechtsformen wären auch möglich, aber nach genauer Betrachtung scheint eine Kapitalgesellschaft geeigneter als eine Personengesellschaft.
Einlagen:
Person A möchte € 50.000 einzahlen (und Marken, Patente und Geschmacksmuster)
Person B möchte eine Sacheinlage (Büro-Immobilie ca. 100 Quadratmeter, gut gelegen mit Möbel) "einzahlen", sowie noch Geldeinlagen von ca. 10.000 - 20.000 Euro.
Beide hätten gerne folgendes:
Person A soll dann Geschäftsführer sein, und Person A soll die Haupt-Anteile der Gesellschaft besitzen. Person A hat nämlich mehr Erfahrung in der Branche.
Wäre dankbar, wenn mir jemand die folgenden Fragen beantworten könnte:
1) Allgemein: Gibt es da besonderes zu beachten ("Bananenschalen/Fettnäpfchen auf dem Weg")?
2) Wie wird der Wert der Immobilie festgelegt?
Der Wert der ganzen Einlagen muss ja im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Da muss der Wert der Immobilie ja bekannt sein, aber wer legt den fest? Sachverständiger? Gesellschafter selbst?
3) Wer legt den Wert der Marken und Patente von Person A fest?
4) Ist es ansonsten problemlos möglich zu sagen:
Dem einen gehören 51% der Gesellschaftsanteile und dem anderen gehören 49%?
Wie gesagt haben wir erst darüber gespochen, es ist noch nichts fix, aber ich bin überzeugt, dass eine derartige Kooperation für beide von Vorteil wäre.
Bin für jeden Beitrag, der Licht in die Sache bringt, sehr dankbar!
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