GmbH in Zahlungsverzug – nun angekündigter Vorschlag zur Ratenzahlung

17. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)
GmbH in Zahlungsverzug – nun angekündigter Vorschlag zur Ratenzahlung

Guten Morgen,

ich bitte um Rat bzw. auch um Einschätzung der Möglichkeiten.

Es gibt eine unstrittige und überfällige Forderung gegen eine GmbH, welche auch bereits mit Androhung weiterer Schritte (Klage) gemahnt wurde. Es handelt sich um eine Summe weit jenseits des Stammkapitals der GmbH. Die Forderung stammt aus einer vertraglichen Vereinbarung.

Nun wurde final in einem Gespräch versucht, den Geschäftsführer der GmbH zu einer Zahlung zu bewegen. Darauf entgegnete selbiger, dass eine Zahlung momentan nicht möglich wäre, da auf der Bank keine Erhöhung der Kreditlinie möglich wäre. Es würde jedoch viele noch nicht abgerechnete Außenstände geben. Ob dies glaubhaft ist, kann nur bedingt nachvollzogen/eingeschätzt werden.

Es wurde von der GmbH ein schriftliches Angebot angekündigt, in welchem ein Vorschlag zur Ratenzahlung beinhaltet sein sollte. Es wurde ferner einer solchen jedoch im Vorfeld weder zugestimmt noch wurde selbige abgelehnt. Es gab lediglich die Aussage "bitte zusenden und wir schauen, ob wir damit leben können". Man kann es sich fast denken, es ist nichts eingegangen.

Müsste der Geschäftsführer eigentlich nicht Insolvenz anmelden, wenn er voraussichtlich über einen längeren Zeitraum zahlungsunfähig ist? Kann ihm der Gläubiger u.U. aufgrund der getätigten Aussage "wir können momentan nicht bezahlen" diesen Schritt abnehmen? Kann er das einfacher, wenn er besagtes "Ratenzahlungsangebot" vorliegen hätte? Es ist durchaus klar, dass dieser Schritt nicht unbedingt klug wäre, es geht nur um die Möglichkeit. Es kann momentan einfach nicht eingeschätzt werden, ob überhaupt jemals Geld fließen wird. Weiteres zuschauen bei dieser offensichtlichen Hinhaltetaktik (zieht sich bereits über 4 Monate) ist jedoch nicht weiter erträglich.

Was ergibt Sinn in solche einem Fall? Ich danke vorab für jeglichen Rat.

-- Editiert von Bebbi1971 am 17.03.2018 07:47

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Das Stammkapital ist als Größe in diesem Zusammenhang ohne jede Bedeutung, das Stammkapital ist eine Forderung der Gesellschafter gegen die GmbH. (Deshalb findet es sich ja auch in der Bilanz auf der Passiva-Seite.)

Bei einer Überschuldung müssen der GmbH müssen die GmbH-Geschäftsführer Insolvenz anmelden, wenn sie sich nicht der Insolvenzverschleppung strafbar machen wollen.

Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Das Vermögen der GmbH ist das Gesamtvermögen der Gesellschaft. Das Stammkapital zählt nur dazu, soweit es den Geschäftsführern noch frei zur Verfügung steht.
(Üblicherweise wird das Stammkapital, das die Gesellschafter bei Gründung der GmbH einzahlen, für die Aufnahme des Geschäftsbetriebes verwendet und ergo ausgegeben.)

Wenn die GmbH sich mit ihrem Gläubiger auf eine Ratenzahlung einigt und die Ratenzahlung bedient werden kann, besteht keine Überschuldung, denn dann deckt das Vermögen der GmbH ja die Verbindlichkeiten - das sind in dem Fall die jeweiligen Raten, nicht die Gesamtsumme.

-- Editiert von eh1960 am 17.03.2018 15:40

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Wenn ich es halbwegs richtig auf dem Schirm habe, gibt es einen Zeitraum (Spielraum) von 3 Wochen, in welchen der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit durch die wahrscheinlich erfolgreiche Fortführung der GmbH abwenden kann bzw diese Zeit abwarten darf. Diese Zeit sollte doch vermutlich jene nach dem vereinbarten Zahlungsziel darstellen?

In besagtem Fall sind diese 3 Wochen verstrichen und der Geschäftsführer der GmbH kann oder möchte nicht sagen, wann er meint zahlen zu können. Vielmehr hat er nach dieser Zeit die Aussage getroffen, momentan nicht bezahlen zu können. Angekündigt wurde ein "Vorschlag" vom Geschäftsführer, erfolgt ist er jedoch nicht.

Wenn es nun also keine Vereinbarung über Ratenzahlung gibt, was ist zu tun bzw. welche Möglichkeiten stehen offen?

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#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Mach nicht lange rum, tituliere deine Forderung, pfände die Forderungen deines Schuldners und deren Konten. Dann kannst du dich immer noch über Ratenzahlungen unterhalten.

Vermutlich werden die schon deine Forderung nicht anerkennen. Dann kannst du erst vor Gericht erstreiten ob dir das Geld überhaupt zusteht. Du musst also den schlechten Geld noch viel gutes Geld hinherwerfen.
Man hat dir je bereits durch die Blume gesagt das man hopps geht wenn du Geld willst.

Ich würde deren Hintern pudeln und so eine Rate nach der anderen zu erhalten. Und wenn nichts mehr kommt - drauf hauen

Ob die Konkurs sind oder nicht interessiert dich nicht wirklich.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):

Vermutlich werden die schon deine Forderung nicht anerkennen. Dann kannst du erst vor Gericht erstreiten ob dir das Geld überhaupt zusteht.


Um weiterhin Zeit zu gewinnen, würde ein Mahnbescheid u.U. tatsächlich nicht anerkannt. Da die Forderung aus einer vertraglichen Vereinbarung stammt, würde es auf dem Klageweg problemlos möglich sein, selbige glaubhaft darzustellen. Somit kann man sich den ersten Schritt vermutlich auch sparen und umgehend über einen RA Klage einreichen lassen. Die damit verbundenen Kosten sind durchaus bekannt.

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