Gmbh Geschäftsführer Aufgabe

19. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
nalasimba
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Gmbh Geschäftsführer Aufgabe

Kann ich als GF einer GmbH welche 2 Geschäftsführer hat das „Amt" einfach niederlegen? Muss ich zum Notar oder geht das über das Amtsgericht? Muss der 2. GF diesem zustimmen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Was genau versteht man denn unter "einfach"?

Man schaut doch als erstes mal in seine vertraglichen Vereinbarungen, was dort zu dem Thema steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
nalasimba
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt keinen Vertrag. Diese GmbH verwaltet „nur" eine Immobilie - daher einfach die Frage kann ich den GF einfach Ablegen z.b. Beim Amtsgericht oder Notar? Muss der andere GF diesem zustimmen oder die anderen Gesellschafter ?

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#3
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Als GF bist Du Angestellter, kannst also - ohne vorliegenden schriftlichenchen Vertrag - mit der gesetzlichen Frist kündigen.

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Eff123):
Als GF bist Du Angestellter, kannst also - ohne vorliegenden schriftlichenchen Vertrag - mit der gesetzlichen Frist kündigen.

Ein GmbH-GF nicht einfach Angestellter der GmbH, sondern ein Organ der Gesellschaft, und kann eben nicht einfach kündigen.

Ein GmbH-Geschäftsführer muss seine Amtsniederlegung erklären.

Die un­be­gründe­te Amts­nie­der­le­gung kann je nach den Umständen des Ein­zel­falls als er­heb­li­cher Ver­s­toß ge­gen die aus dem Geschäftsführer­an­stel­lungs­ver­trag fol­gen­den Pflich­ten zu be­wer­ten sein.

Der Einfachheit halber mal von rosepartner.de zitiert:

Der GmbH-Geschäftsführer kann sein Amt grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe eines wichtigen Grundes niederlegen. Erfolgt die Amtsniederlegung jedoch "zur Unzeit" und entsteht der Gesellschaft dadurch ein Schaden, kann der Geschäftsführer hierfür gegebenenfalls haftbar gemacht werden. Die Amtsniederlegung ist vom Geschäftsführer regelmäßig gegenüber der Gesellschafterversammlung, welche auch für die Bestellung zuständig war, zu erklären und sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Zu beachten ist, dass der Zeitpunkt der Amtsniederlegung wohl überdacht sein sollte – auch weil die Amtsniederlegung während eines bestehenden Anstellungsvertrages zumeist eine schwerwiegende Verletzung des Anstellungsvertrages bedeutet. In der Satzung der GmbH können weitere Erfordernisse zur Niederlegung des Amtes geregelt sein.

Gleichzeitig mit der Amtsniederlegung wird regelmäßig auch der Anstellungsvertrag mit der GmbH gekündigt. Zur Haftungsvermeidung ist die Amtsniederlegung im Handelsregister einzutragen. Die Anmeldung erfolgt über einen Notar und der Antrag ist von den Geschäftsführern in vertretungsberechtigter Zahl zu unterzeichnen. Ein Geschäftsführer kann seine eigene Amtsniederlegung nur dann zur Eintragung in das Handelsregister anmelden, wenn er die Niederlegung mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Löschung als Geschäftsführer im Handelsregister erklärt.

Ob in Zeiten einer wirtschaftlichen Notlage der Gesellschaft das Ausscheiden des Geschäftsführers geboten ist oder zusätzliche Haftungsrisiken mit sich bringt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von nalasimba):
Es gibt keinen Vertrag.

Selbstverständlich gibt es einen. Ggf. einen mündlichen.

Der GmbH-GF muss außerdem ja auch von der Gesellschafterversammlung berufen werden und wird ins Handelsregister eingetragen.

"Mal eben so" kann man nicht Gmbh-GF werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
nalasimba
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den anderen Gesellschaftern der Gesellschaft mitgeteilt dass ich gemäß Vertrag Kündige und ab Sofort mein Amt Niederlege. Nun meine Frage muss ich dies dem Amtsgericht schriftlich, auf einem Formblatt, oder persönlich mitteilen? Oder wie werde ich als GF gelöscht? Oder muss ich "alleine" ohne die Gesellschafter zu einem Notar? Welche Möglichkeiten gibt es ? Es geht nur um das als Geschäftsführer "gelöscht, ausgetragen" zu werden. Nicht um die Haftung welche ggf. die anderen gesellschafter an mich noch haben... oder damit kommen...

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8005 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Ich habe den anderen Gesellschaftern der Gesellschaft mitgeteilt dass ich gemäß Vertrag Kündige und ab Sofort mein Amt Niederlege.

Die Gesellschafter müssen auf dem Niederlegungsschreiben die Entgegennahme erklären.
Zitat:
un meine Frage muss ich dies dem Amtsgericht schriftlich, auf einem Formblatt, oder persönlich mitteilen?

Nein.
Zitat:
Oder wie werde ich als GF gelöscht?

Die entsprechende Handelsregisteranmeldung muss der weitere Geschäftsführer unter Vorlage des Niederlegungsschreiben veranlassen.
Zitat:
Oder muss ich "alleine" ohne die Gesellschafter zu einem Notar?

Nein, mit der Niederlegung bis du kein Geschäftsführer mehr und kannst die Löschung nicht selbst veranlassen.

-- Editiert von cruncc1 am 23.07.2020 21:06

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