Ich habe seit drei Jahren ein Einzelunternehmen und möchte nun mit einem Teilhabe eventuell eine Gbr gründen. Also zumindest möchte mein Partner mit einsteigen entweder als stiller Teilhaber oder als Teilhaber dann dann muss man glaube ich eine Gbr gründen.
Bei einer GBR haftet man ja dann auch mit seinen Privatvermögen. Kann man dies ausschließen im Gesellschaftsvertrag? Also z.B das der Teilhaber dann nicht sein Haus verliert falls es mit der Firma den Bach runter geht? Gibt es da Möglichkeiten?
Bei einer stillen Teilhaberschaft kann man dies ja in den Vertrag schreiben, dass der Teilhaber nicht für die Schulden haftet
Wie sieht es aus mit Darlehen welche ich als Einzelunternehmer aufgenommen haben ein Privatdarlehen und ein KFW Darlehen.
Haftet der Teilhaber dann dafür oder kann man dies mit dem Haftungsausschluss ausschließen. Die GbR wollen wir dann zum 01 oder 15 November gründen.
Also kann der Teilhaber für Altschulden haftbar gemacht werden?
Vielen Dank für ihre Hilfe
Gründung einer GBR
21. Oktober 2015
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Frage vom 21. Oktober 2015 | 23:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gründung einer GBR
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2015 | 12:23
Von
Status: Junior-Partner (5546 Beiträge, 2499x hilfreich)
In einer GbR kann man die Haftung mit dem Privatvermögen nicht ausschließen.
Dafür gibt es ja nun genug andere Gesellschaftsformen.
Und jetzt?
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