Guten Tag,
zwei Personen beabsichtigen die Gründung einer GmbH, bei der Person A als geschäftsführender Gesellschafter etwa 75 Prozent der Anteile halten soll und der Gesellschafter "B" etwa 25 Prozent.
Kann der Gesellschafter "B" dennoch den geschäftsführenden Gesellschafter "A" aus der Firma schmeissen, sofern ihm seine Nase nicht mehr passen sollte?
Danke schon mal für Tipps aus der Praxis.
Beste Grüße
Gründung einer GmbH
12. Juli 2012
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Frage vom 12. Juli 2012 | 15:27
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 17x hilfreich)
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#1
Antwort vom 12. Juli 2012 | 17:37
Von
Status: Schüler (402 Beiträge, 172x hilfreich)
B kann alles was A und B in den Gesellschaftsvertrag reinschreiben. Man kann auch vereinbaren das der mind. dem geringsten Anteil entscheiden darf.
Wobei kein Mensch so einen Quatsch vereinbart.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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