Gründung einer GmbH

12. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kairem
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 17x hilfreich)
Gründung einer GmbH

Guten Tag,

zwei Personen beabsichtigen die Gründung einer GmbH, bei der Person A als geschäftsführender Gesellschafter etwa 75 Prozent der Anteile halten soll und der Gesellschafter "B" etwa 25 Prozent.

Kann der Gesellschafter "B" dennoch den geschäftsführenden Gesellschafter "A" aus der Firma schmeissen, sofern ihm seine Nase nicht mehr passen sollte?

Danke schon mal für Tipps aus der Praxis.

Beste Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

B kann alles was A und B in den Gesellschaftsvertrag reinschreiben. Man kann auch vereinbaren das der mind. dem geringsten Anteil entscheiden darf.

Wobei kein Mensch so einen Quatsch vereinbart.

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