Grundstücksverkauf (GbR)

6. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
moony09
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)
Grundstücksverkauf (GbR)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Fall:

Person A und Person B wurde von Person C ein Grundstück überschrieben und der Übertrag im Grundbuch eingetragen.
Jedoch hält sich C weiterhin ein Nießbrauchrecht auf das Grundstück.

A und B "führen" das Grundstück zusammen in einer GbR.
Ein Gesellschaftsvertrag besteht nicht.

Interessent D spricht mit B und C, ob sie nicht an einem Verkauf interessiert wären. B und C sind einverstanden dem D das Grundstück zu veräußern. Daraufhin beauftragt D seinen Notar mit der Ausarbeitung eines Kaufvertrages.

A erhält den ausgearbeiteten Vertrag als Vorabversion vom Notar des D schriftlich zur Kenntnisnahme. Erst jetzt erfährt A von einem Kaufinteresse des D.

A ist jedoch mit einem Verkauf nicht einverstanden und teilt dem B (als Partner der gemeinsamen GbR) und dem Notar des D dies schriftlich mit.

Daraufhin behaupten B und C, dass A im Vorfeld in einem Telefon dem Verkauf fernmündlich zugestimmt haben soll. Angeblich kann ein Zeuge Z dies bezeugen.


Ich würde gerne wissen, wie wäre in diesem fiktiven Fall die Rechtlage?

Nach meinen "verjährten" ;-) Grundlagenkenntnissen aus dem BWL-Studium sind A und B nur GEMEINSAM dazu berechtigt, das Grundstück an den D zu verkaufen, da nichts anderes in einem Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde. Da A einem Verkauf nicht zustimmt, kommt das Geschäft nicht zustande.

C ist in dieser Situation gar nicht relevant. Obwohl er der damalige Eigentümer des Grundstückes war, hat er nun jedoch nur ein Nießbrauchrecht und kein Veräußerungsrecht.

Sehe ich das bis hierhin richtig ?

Was mir jedoch schwerfällt einzuschätzen ist die von C aufgestellte Behauptung, dass der A angeblich in einem Telefon dem C gegenüber einem Verkauf zugestimmt haben soll.

Ich meine, jeder könnte so etwas behaupten, oder ?

Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob diese Willenerklärung überhaupt wirksam ist, da diese (angenommen es wäre wirklich so gewesen) dem C gegenüber ausgesprochen wurde und nicht dem B.


Wie würde es jetzt theoretisch weitergehen ?

Fakt ist, dass A einem Verkuf nicht zustimmen wird obwohl B und C weiterhin dafür sind.

Wer trägt die Kosten für den bereits formulierten Vertrag des D ?

D hätte doch einen Schadensersatzanspruch gegen die GbR, weil B im Außenverhältnis dem D einem Verkauf zugestimmt hat ?!
Im Innenverhältnis hätte dann wiederrum der A einen Anspruch gegenüber dem B, da er die GbR im Außenverhältnis alleine Vertreten hat und beide nur gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind. §709 BGB

Hoffe, ich liege nicht ganz daneben.

Wäre nett, wenn ich ein paar Antworten auf meine gestellten Fragen zu diesem Fall bekommen könnte.


Vielen Dank für jede Antwort !!!

Moony

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
moony09
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

kann keiner weiterhelfen ?

wäre echt nett, wenn ich eine einschätzung/antwort zum fiktiven fall bekommen könnte...

danke schön!!!!

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Du hast doch alle Fragen selbst schon richtig beantwortet.

Wer trägt die Kosten für den bereits formulierten Vertrag des D ?
Daraufhin beauftragt D seinen Notar mit der Ausarbeitung eines Kaufvertrages.

Also ziemlich sicher D.


dass der A angeblich in einem Telefon dem C gegenüber einem Verkauf zugestimmt haben soll.

Das ist doch völlig unwichtig.
Grundstücksgeschäfte brauchen immer einen Notar, völlig egal, was einer sagt. Es wäre auch egal, wenn es handschriftlich wäre.

D hätte doch einen Schadensersatzanspruch gegen die GbR
D hat doch keinen Schaden. Es gab ja keinen Vertrag.

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1x Hilfreiche Antwort

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