Hallo,
Wie sieht es mit der Haftung nach einer Auflösung bzw. Gewerbe abmeldung einer GbR aus?
Also angenommen Gesellschafter A und B hatten eine GbR, A kündigt und GbR wird aufgelöst und beide melden das Gewerbe beim Amt ab.
Kann Gesellschafter B danach dann Inserate bei Ebay Kleinanzeigen schalten und im Impressum die GbR mit dessen Firmenadresse und Ust.-Id. der GbR erwähnen?
Vor allem würde mich interessieren, wie es mit der Haftung aussieht, nachdem die Auflösung erfolgte?
Angenommen Auflösung wäre am 1.10.20
Also wie sieht es mit der Haftung aus, wenn B, obwohl GbR aufgelöst ist nach diesem Datum Verträge abschließt?
Würde dann A auch dafür haften?