Guten Abend,
ich wollte mich kurz erkundigen, auf welcher Rechtsgrundlage der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG haftet, wenn er es unterlässt, den Jahresabschluss den Kommanditisten zu übersenden?
Die Kommanditisten haben ja ein Recht auf die Übermittlung nach §166 HGB
. Erhalten Sie diese nicht, und die Gesellschaft geht später in die Insolvenz: Kann ein Kommanditist Schadensersatz verlangen, wenn ihm bei Übermittlung der Jahresabschlüsse die drohende Insolvenz schon länger bewusst wäre und er nachweislich hätte austreten können?
Gruß,
Bexman
Haftung des GF wegen fehlender Jahresabschlüsse
11. September 2007
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Frage vom 11. September 2007 | 18:56
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Haftung des GF wegen fehlender Jahresabschlüsse
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#1
Antwort vom 17. September 2007 | 14:01
Von
Status: Schüler (184 Beiträge, 37x hilfreich)
Ich würde einen solchen Anspruch per se nicht für unmöglich halten, Anspruchsgrundlage wäre § 280 Abs. 1 BGB
in Verbindung mit § 166 HGB
.
Das kommt aber natürlich sehr auf den Einzelfall an.
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