Hallo,
hier folgende Situation:
Ein Treugeber investiert über einen Treuhänder (GmbH) in einen geschlossenen Fonds mit Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Der Treuhänder ist als Kommanditist im Handelsregister mit einer Haftsumme von 20% der Gesamteinlage des Fonds eingetragen. Der Treugeber ist dagegen nicht mit seiner Beteiligung im Handelsregister eingetragen.
Frage zur Rechtslage bei der Haftung des Treugebers im Falle einer Insolvenz:
1) Auf welchen Anteil der geleisteten Beteiligung (gesamte Einlage oder prozentual der Haftsumme 20%) können Gläubiger bzw. auch der Treuhänder bei vertraglich festgehaltener Freihaltung von Ansprüchen Dritter, zugegreifen?
2) Ist es möglich, dass auch über die eigentliche Beteiligungssumme des Treugebers hinaus auf dessen restliches Privatvermögen Ansprüche geltend gemacht werden könnte?
Herzlichen Dank im voraus!
Haftung des Treugebers bei Insolvenz von GmbH&Co.
15. Dezember 2011
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Frage vom 15. Dezember 2011 | 11:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Haftung des Treugebers bei Insolvenz von GmbH&Co.
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2011 | 21:46
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
Wenn du die unnütze Konstruktion weg lässt hat deine GmbH sich als Kommanditist an einer GmbH Co KG beteiligt.
Dann haftet Sie mit Ihrer Einlage.
Wobei die Verwendung so vieler lustigen Vokabeln eine andere, schlechtere Konstruktion erahnen lässt.
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#2
Antwort vom 22. Dezember 2011 | 16:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo Keinanwalt,
kannst du oder auch andere genau auf meine Fragen unter 1) und 2)eingehen? Super, danke....und frohes Fest!!
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#3
Antwort vom 22. Dezember 2011 | 18:17
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
Ohne eine genauere Erklärung wie das zusammengehört wird es schwer.
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