Hilfe bitte, GbR betreffend?

16. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
sopo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe bitte, GbR betreffend?

Hallo,

ich weiß nicht ob das das passende Unterforum ist, weil es in dem Fall schon um Ankündigung einer Zwangsvollstreckung ist seitens des Zollamts und es auch sonst sich mit anderen Themen überschneidet.
Zugleich bitte ich meine schwammige Formulierungen zu entschuldigen.

Zum Fall:

Es liegt eine Ankündigung zur Vollstreckung der Schuld vor vom Zollamt. Innerhalb einer Woche kann durch Ausgleich der Schuld der Vollzug noch abgewendet werden.

-Gläubiger ist die Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe.
-Bis Ende 2007 war man gesetzlich verpflichtet dort versichert zu sein.
Ab 2008 aber nur auf Eigenantrag und keine automatische Überführung in die freiwillige Versicherung laut Gerichtsbeschluss
Und eben jene Berufsgenossenschaft veröffentlicht dieses Urteil auch so auf ihrer Seite, aber in dem Schreiben sind Forderungen aus dem Jahre 2008 auch mit enthalten.

Und aus dem Jahre 2007 gibt es Schulden wg. nicht bezahlter Versicherungssumme des Gesellschaftlers A, der wohlwissend es ignoriert hat.
B und C haben ihre Versicherung bezahlt.

Umstand:

- Es ist ein Gastronomiegewerbe (gewesen) auf Basis einer GbR

- Es gab 3 Anteilseigner, also Gesellschaftler

- Gesellschaftler A, B und C (wobei diese miteinander verwandt sind, weiß nicht wie wichtig diese Information ist; A ist der Bruder von B, wobei B und C verheiratet sind, aber Scheidungsverfahren läuft)

- A hatte 45% Anteile, B hatte 20% Anteile (nach Mitte 2008 55%), C hatte 35% Anteile (bis Mitte 2008, danach ausgetreten und diese auf B übertragen durch eine einfach Unterschrift)

- Mitte 2010 wurde die GbR, und die Gastronomie aufgelöst weil sie nicht zu halten war wg. geringem Umsatzes

- A ist 2011 verstorben

Mein Anliegen nun
:

1.Der Brief vom Zollamt vor 2 Tagen ist an A gerichtet, mit GbR Zusatz.
D.h. es betrifft die gesamte GbR, da sie gesamtschuldnerisch haftet oder?

2.Aber trangiert diese Versicherung auch die GbR?
Denn wenn ja, dann könnten ja auch z.B. Schulden aus der Krankenversicherung eines einzelnen Mitglieds auf die gesamte GbR ausgelegt werden?

3.Verlischen die Schulden durch den Tod von A nicht sondern werden einfach weitergegeben?
4.Muss nun die gesamte Schuld B auf sich tragen?
Denn B hatte im Jahre 2007 nur 20% Anteil gehabt, oder ist das irrelevant bei einer GbR und jegliche Schulden eines einzelnen Mitglieds ist die Gesamtschuld?
Wer dann was bezahlt interessiert dann niemanden außer innerhalb der GbR selbst?

5.Ist die Verjährung schon nicht vollzogen worden zum Ende des Jahres 2010, also nach 3 Jahren?


6.Was kann Person B nun machen?
Gibt es jegliche Aussichten auf ein positives Ergebnis für Person B?

Ich füge nochmals hinzu, dass die BGN Forderungen aus dem Jahre 2008 stellt, obwohl das nicht rechtmäßíg ist.
BSG-Urteil – Keine freiwillige Versicherung ohne Antrag


Ich danke für hilfreiche Antworten und bitte um unbefriedigende Strukturierung und Darlegung des Sachverhalts zu entschuldigen.

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Alle Mitglieder der GBR haftet VOLL und auch ALLEIN, oder ZUSAMMEN oder sonst wie. Das triff auch die Erben.

Beiträge zur Berufsgenossenschaft zahlt der AG, also wohl die GBR.

Einig euch oder der der Geld hat zahlt und kann sich dann an den anderen gemäss seinen Anteilen das Geld wieder holen
(wenn was da ist). Die BG muss da nicht anhand er Anteile irgendwie teilen oder sonst was.

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-- Editiert Keinanwalt am 17.03.2012 13:39

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