Höhe der Tantieme 2x gedeckelt?

22. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)
Höhe der Tantieme 2x gedeckelt?

Hallo,

aus gegebenem Anlass eine Frage in die Runde:

Gesetzlich ist geregelt, dass die Tantieme nicht höher als 50% des Überschusses/Gewinn vor Steuern betragen darf.
So weit so gut.
In meinem Fall wurde per Beschluss die Höhe einst auf 40% des Überschusses festgelegt, die Firma war im Aufbau und auch das Gehalt bewusst niedrig gehalten.
Nun, wo die Firma endlich läuft, ist also die zu erwartende Tantieme nennenswert. Diese wurde aber nun für die Auszahlung seitens des Steuerberaters gedeckelt:
Tantieme-Zahlungen an GmbH Gesellschafter Geschäftsführer dürfen die folgenden Grenzen nicht überschreiten:
Maximal 50 % des Jahresüberschusses und maximal 25 % der Gesamtvergütung im ganzen Jahr.
Ansonsten droht die Versagung des Betriebsausgabenabzuges und die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Wo kann man das mit den 25% der Gesamtvergütung nachlesen und ist das überhaupt so und aktuell? Meine Steuerberater agiert auf Schreiben oder Einwände des FA im Großen und Ganzen nach dem Motto: Geprüft und für richtig befunden.
Obschon vorher ganz andere Werte oder Ergebnisse berechnet wurden.
Ich möchte das daher gerne mal selbst erlesen und verstehen und prüfen und finde im Web rein gar nichts dazu, ausser einem sehr alten Urteil von 2003. AZ. I R 46/01, der Fall ist aber völlig anders gehalten.

MfG

thoren.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Zitat (von Thoren.):
Ich möchte das daher gerne mal selbst erlesen und verstehen und prüfen und finde im Web rein gar nichts dazu...
Seltsam. Wenn ich bei Google "Tantieme Angemessenheitsprüfung" eingebe und den ersten Treffer anklicke, finde ich u. a. folgendes:
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/t/tantiemen/

Hier insbesondere Tz. 3.2 mit weiteren Nachweisen. "Mehr" wird sich im Internet auch nicht finden lassen, da die dort genannten Grundsätze in Rechtsprechung und Literatur anerkannt sind.

Zitat (von Thoren.):
Meine Steuerberater agiert auf Schreiben oder Einwände des FA im Großen und Ganzen nach dem Motto: Geprüft und für richtig befunden.
Ungeprüft und für richtig befunden wäre schlecht. Geprüft und für richtig befunden kann bedeuten, dass der StB mehr Ahnung als der Mandant hat.

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#2
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Seltsam. Wenn ich bei Google "Tantieme Angemessenheitsprüfung" eingebe und den ersten Treffer anklicke, finde ich u. a. folgendes:
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/t/tantiemen/
Zitat (von Tom998):
Ungeprüft und für richtig befunden wäre schlecht. Geprüft und für richtig befunden kann bedeuten, dass der StB mehr Ahnung als der Mandant hat.


Das ist nicht seltsam. Wenn ich einen Fachbegriff wie Angemessensheitsprüfung kennen würde, hätte ich mir meine knappe Zeit zum Erstellen des Themas hier durchaus sparen können.


Zitat (von Tom998):
Ungeprüft und für richtig befunden wäre schlecht. Geprüft und für richtig befunden kann bedeuten, dass der StB mehr Ahnung als der Mandant hat.


Könnte man meinen. Allerdings, wenn man durch eigene Initiative und Hilfe eines anderen Beraters und Juristen das Gegenteil erreicht, nicht nur einmal, stellt sich die Situation anders dar.
Leider ist ein Berater-Wechsel im laufenden Geschäftsjahr und überhaupt für eine GmbH eine nicht einfach zu realisierende Aufgabe. Leider ziehen sich falsche Einschätzungen wie ein roter Faden und darum hier die Nachfrage.

Danke für die Rückmeldung und die Antwort zum Thema

MfG

thoren.

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