folgender fall
geschäftsführer der geschäftsführenden GmbH einer GmbH & Co. KG trifft fehlentscheidungen, die ggf. haftungsrelevant im sinne von schadensersatz (D&O Anspruch) sind.
er selbst ist gesellschafter der KG, weitere Gesellschafter sind andere Familienmitglieder. Eine AG hält 40 % der KG.
Wie und kann überhaupt eine Inanspruchnahme durch die AG veranlasst werden? Oder kann der GF als Gesellschafter sich selbst davor schützen?
Muss dies im Gesellschaftervertrag geregelt sein oder gibt es da eine allgemiense Rechtsnorm?
Weiß das jemand?
Vielen Dank
Uwe
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"...ich bin drin..."
Inanspruchname GF in GmbH und Co KG
8. Dezember 2009
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Frage vom 8. Dezember 2009 | 09:10
Von
Status: Praktikant (689 Beiträge, 74x hilfreich)
Inanspruchname GF in GmbH und Co KG
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 18. Dezember 2009 | 15:18
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Darauf kann man nur antworten, wenn man in ungefähr weiß, um welche Art von Fehlverhalten es hier geht. Ansonsten ist die Frage zu allgemein.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 19. Juni 2016 | 11:34
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 4x hilfreich)
[SPAM GELÖSCHT]
-- Editiert von Moderator am 19.06.2016 12:56
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