Inanspruchname GF in GmbH und Co KG

8. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)
Inanspruchname GF in GmbH und Co KG

folgender fall

geschäftsführer der geschäftsführenden GmbH einer GmbH & Co. KG trifft fehlentscheidungen, die ggf. haftungsrelevant im sinne von schadensersatz (D&O Anspruch) sind.

er selbst ist gesellschafter der KG, weitere Gesellschafter sind andere Familienmitglieder. Eine AG hält 40 % der KG.

Wie und kann überhaupt eine Inanspruchnahme durch die AG veranlasst werden? Oder kann der GF als Gesellschafter sich selbst davor schützen?

Muss dies im Gesellschaftervertrag geregelt sein oder gibt es da eine allgemiense Rechtsnorm?

Weiß das jemand?

Vielen Dank

Uwe

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"...ich bin drin..."

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Darauf kann man nur antworten, wenn man in ungefähr weiß, um welche Art von Fehlverhalten es hier geht. Ansonsten ist die Frage zu allgemein.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kinder kosten Geld
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

[SPAM GELÖSCHT]

-- Editiert von Moderator am 19.06.2016 12:56

1x Hilfreiche Antwort

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