Guten Abend,
folgender Fall: Person X ist zu 10% an einer GmbH & Co. KG beteiligt, die als Holding fungiert. Kann Person X Informationen (Geschäftsvorfälle, Einsicht in Bücher usw.) über die Unternehmen (Rechtsform GmbH), die vollständig in der Holding gehalten werden, einfordern? Ist die Höhe der Gesellschaftsanteile dabei egal?
Mit freundlichen Grüßen
Noah
-- Editiert von User am 10. Januar 2023 18:05
-- Editiert von User am 10. Januar 2023 18:06
Informationspflicht der Unternehmen in Holding
10. Januar 2023
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Frage vom 10. Januar 2023 | 18:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Informationspflicht der Unternehmen in Holding
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#1
Antwort vom 11. Januar 2023 | 00:09
Von
Status: Unbeschreiblich (107568 Beiträge, 38041x hilfreich)
ZitatKann Person X Informationen (Geschäftsvorfälle, Einsicht in Bücher usw.) über die Unternehmen (Rechtsform GmbH), die vollständig in der Holding gehalten werden, einfordern? :
Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
#2
Antwort vom 11. Januar 2023 | 08:11
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 7x hilfreich)
Als Kommanditist der KG hat man Auskunftsrechte . Aber warum sollte eine KG eine Holdingfunktion ausführen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Januar 2023 | 11:47
Von
Status: Junior-Partner (5323 Beiträge, 1331x hilfreich)
Auskunftsrechte haben die Gesellschafter der GmbH XYZ. Das ist in dem beschriebenen Fall die GmbH & Co. KG ABC.
Die Kommanditisten der GmbH & Co.KG ABC sind nicht Gesellschafter der GmbH XYZ. Sie sind Gesellschafter der GmbH & Co. KG ABC.
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