Folgender Fall: Eine Genossenschaft schüttete jahrelang Dividende aus und behielt jeweils Kapitalertragsteuer/Soli ein. Das entfernt wohnende Mitglied erhielt darüber jahrelang keinerlei Information und hatte dadurch auch einkommensteuerliche Nachteile.
FRAGE:
War/Ist eine Genossenschaft grundsätzlich verpflichtet (analog zu jedem Finanzierungsinstitut), ihre Mitglieder über die individuelle Ausschüttungshöhe und vorgenommene Steuerabzüge jeweils AUTOMATISCH schriftlich zu informieren? Es geht um den Zeitraum ab 1994 bis 2012.
In der Satzung findet sich nichts darüber, und die Genossenschaft behauptete, sie sei zur automatischen Information nicht verpflichtet. Mir erscheint diese Behauptung rechtlich zweifelhaft.
Wäre für erhellende Hinweise dankbar.
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-- Editiert solex3 am 01.09.2014 10:23
Informationspflichten einer Genossenschaft
31. August 2014
Thema abonnieren
Frage vom 31. August 2014 | 14:40
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 6x hilfreich)
Informationspflichten einer Genossenschaft
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 5. Mai 2017 | 16:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo
Das sollte man eigentlich im Genossenschafts Gesetz nachlesen können.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/geng/gesamt.pdf
Gefunden auf der Webseite https://deutsche-wohnbaugenossenschaft.de
Hoffe es hilft
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