Hallo,
mache mal einen neuen Post, damit das alte nicht nochmal komplett gelesen werden muss.
IST-Situation:
2 vollstreckbare Titel (5.500 EUR und 6.700 EUR) gegen eine GmbH vorhanden, erster PfüB bei Bank gelandet, nichts zu pfänden da, Bank, Bank kreuzt auch selber im Antwortschreiben an, dass sie vorrangige Forderungen gegen die GmbH hat.
So, das Stammkapital liegt bei 45.000 EUR. Da auf dem Konto wohl Minus ist (die vorrangige Forderung der Bank), muss man doch davon ausgehen können, dass das Stammkapital verbraucht ist und könnte über den Verdacht der Insolvenzverschleppung nachdenken, oder ?
D.h. kein Stammkapital mehr vorhanden, zzgl. 12.000 EUR vollstreckbare Titel + unbekannte Verbindlichkeiten ?
Gegenwert ist nur ein gekauftes Firmenfahrzeug bekannt, zählt das noch als Stammkapital, solange es noch was wert ist ?
Insolvenzverschleppung Teil 2
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Warum noch ein Post, am Sachverhalt hat sich doch gar nichts geändert?
Nur mal ein Hinweis: Das Stammkapital einer GmbH hat NICHTS mit dem Kontostand bei einer Bank zu tun
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatNur mal ein Hinweis: Das Stammkapital einer GmbH hat NICHTS mit dem Kontostand bei einer Bank zu tun :
Nicht zwingend, das ist klar. Es gab aber schon eine Stammkapitalerhöhung auf 45.000 EUR, da das ursprüngliche Kapital verbraucht war. Dieses Kapital sollte auch dazu genutzt werden um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten..... (u.a. sollten damit meine Rechnungen bezahlt werden). Somit ist es ziemlich sicher, dass das gesamte Stammkapital aufgebraucht ist und eben dazu noch die Verbindlichkeiten da sind.
ZitatWarum noch ein Post, am Sachverhalt hat sich doch gar nichts geändert? :
Da sich eine ganz neue Diskussionsgrundlage ergeben hat (meiner Meinung nach....)
Hallo,
Völliger Unsinn. Das Stammkapital muss doch nicht auf dem Konto vorgehalten werden (wie eine Kaution), sondern darf und soll sogar investiert werden (in den Geschäftsbetrieb, also in Fahrzeuge, Maschinen, Warenbestand u.s.w.).Zitat:Da auf dem Konto wohl Minus ist (die vorrangige Forderung der Bank), muss man doch davon ausgehen können, dass das Stammkapital verbraucht ist und könnte über den Verdacht der Insolvenzverschleppung nachdenken, oder ?
Stefan
ZitatVölliger Unsinn. Das Stammkapital muss doch nicht auf dem Konto vorgehalten werden (wie eine Kaution), sondern darf und soll sogar investiert werden (in den Geschäftsbetrieb, also in Fahrzeuge, Maschinen, Warenbestand u.s.w.). :
Ok, mein Fehler, die GmbH hat nur den GF als Angestellten und einen Firmenwagen. Büro ist ein Arbeitszimmer in der Mietwohnung. Die GmbH kauft und verkauft Ware, hat aber kein Lager, da erst bei Auftragseingang bestellt wird beim Zulieferer und durchgeleitet wird.
Somit außer dem Firmenwagen keine nennenswerte Investitionsgüter vorhanden.... (mal von Iphone und IPad abgesehen.....)
Hallo,
Wenn diese Gegenstände einen geringeren Wert haben als die Schulden dann könnte eine Überschuldung vorliegen. Eine Insolvenz ist es trotzdem noch nicht zwingend.Zitat:Somit außer dem Firmenwagen keine nennenswerte Investitionsgüter vorhanden.... (mal von Iphone und IPad abgesehen.....)
Warum stellt der Gläubiger mit den Titeln denn keinen Insolvenzantrag?
Stefan
ZitatWarum stellt der Gläubiger mit den Titeln denn keinen Insolvenzantrag? :
Weil er sich nicht der falschen Verdächtigung bezichtigen lassen möchte.....
Der Schuldner hat dem Gläubiger im März mitgeteilt, dass sein Stammkapital verbraucht wäre und er eine Kapitalerhöhung vornehmen wird (von 25.000 EUR auf 45.000 EUR). Dieses neue Stammkapital sollte dann auch zur Bezahlung der Rechnungen dienen, was aber nie erfolgt ist.
Der Schuldner hat auch mitgeteilt, dass die Einzahlung auf das Geschäftskonto erfolgt, also nicht irgendwo anders als Festgeld oder ähnlichem angelegt wird. Somit ist mit der fruchtlosen Kontopfändung zu vermuten, dass das neue Kapital auch aufgebraucht ist.
Ein Insolvenzantragsgrund ist Zahlungsunfähgkeit oder drohende und Überschuldung zusammen mit einer negativen Fortführungsprognose. Mit Stammkapital hat das alles nichts zu tun. Hier riecht es aber doch sehr stark nach Zahlungsunfähigkeit. Und dann muss der GF unverzüglich Insolvenz beantragen. Und hier ist ja immer ein Bewertungsspielraum, aber dennoch würde ich meinen, dass der Gf erstmal angeklagt wird wegen Insoverschleppung.
Auch Gläubiger können die Insolvenz beantragen.
ZitatAuch Gläubiger können die Insolvenz beantragen. :
Ok, erstes ziel ist es vorab Druck aufzubauen, dass der Schuldner entweder selber noch Geld auftreibt oder selbst Insolvenz anmeldet.
Eine andere Frage, die für mich noch im Raum steht wäre, ob ich einen weiteren PFÜB an die Kunden des Schuldners schicken lassen (quasi dessen Kunden als Drittschuldner eintrage) und dort evtl. offene Forderungen des Schuldners pfänden lasse.
Update:
Der komplette Betrag ging heute bei mir auf dem Konto ein, besten Dank für alle an der Diskussion Beteiligten !!!
Hoffentlich geht er nicht wirklich insolvent und der Verwalter verlangt alles wieder zurück.
ZitatHoffentlich geht er nicht wirklich insolvent und der Verwalter verlangt alles wieder zurück. :
Hab es schnell ausgegeben.... jetzt ist bei mir nichts mehr zu holen.....
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten